Politicus-Maximus.com


01 Zweck dieser Homepage

02 Das Grundgesetz

03 Übermaßverbot

04 Fraktionszwang

05 Steuerrecht vs. Völkerrecht

05a Soraya aus Oil-Asia

05b Steuerprüfung im Wohn-Klo

06 Altersgrenze für Gesetze = Entbürokratisierung

07 Waffengesetz

08 Knöllchen retten Kinderschänder

09 EU-Freizügigkeit - Taxifahrer in Haft!

10 Grüne Wellen schneller als Tempolimit

11 Luxus ist sozial

12 Funkscanner: Lizenz zum Hören ?

13 Flensburger Punktereform

14 Absolute Mehrheit mit nur 6,19%

15 Secret e-Voting (SeV)

16 UNI-Zwischenprüfung als Diplom (BASIC)

17 Notfall- und Nothilfe-Gesetzbuch

18 Die Hotel-Steuer einfach erklärt

19 Hehlerei im eBay

20 Diesel-Fahrverbote

21 Führerschein ab 16

22 Ladenschschluss

99 Disclaimer - Legal - Recht


Last update: 7. Oktober 2017














01 Zweck dieser Homepage:


Diese Internetseite beschäftigt sich mit einzelnen verfassungsrechtlichen, aber trotzdem bürgernahen Fragen zur Gesetzgebung und dem Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu den gewählten Volksvertretern.


Nicht selten werden Gesetze gemacht, die den Wählern die Lösung eines Problems suggerieren, obwohl die Geeignetheit der neuen Vorschriften sehr fraglich ist, ein bestimmtes Problem überhaupt wirksam lösen zu können. Ständig werden die Freiheitsrechte der Bürger mit der Begründung eingeschränkt, dies sei zum Beispiel für die Sicherheit oder Kriminalitätsbekämpfung, zwingend erforderlich.


Im Steuerrecht wird viel lieber über Erhöhungen der Abgaben, die Beibehaltung Jahrzehnte alter Zahlungsverpflichtungen und die Bekämpfung der Steuerparadiese nachgedacht, als die Ausgaben strenger zu kontrollieren.


Ein weltweiter Steuerwettbewerb zwischen den Staaten ist ausdrücklich unerwünscht und wird mit massivem Druck gegen die Niedrigsteuerländer verhindert. Dabei sollte es Ziel jeder Gesetzesregelung sein, ein ausgewogenes Maß zwischen Regelungsdichte und Schutz der freien Bürger- und Menschenrechte sein.


Meine Vorschläge und Kritiken zu ausgewählten Rechtsfragen sollen die Bürger, wie die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und den Medien, ansprechen und damit ggf. Änderungen von Gesetzen anregen.


Alle Texte auf dieser Seite sind, von meiner Seite her, Copyright-frei. Sie dürfen weitergeleitet werden. Bei Veröffentlichung bitte ich, wenn möglich, um Quellenangabe: www.politicus-maximus.com

Winfried Schneider, Düsseldorf


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02 Das Grundgesetz (GG)



Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat sich insgesamt sehr bewährt. Schauen wir in andere Länder, erkennen wir erst, wie wertvoll die durch das GG geschützte freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Kein Politiker in diesem Land hat die alleinige Macht. Die gegenseitige Kontrolle der verschiedene Organe unseres Staates ist durch die Gewaltenteilung geschützt und garantiert damit die Freiheit der Menschen.


Doch vieles was gut ist, kann noch besser werden. Voraussetzung dafür ist, daß die Menschen selbst aktiv werden und sich nicht nur durch die Parteien von oben verwalten lassen. Es ist nutzlos, über „die da oben“ zu meckern, wenn man nicht selbst seine Meinung an geeigneter Stelle zum Ausdruck bringt. Die Möglichkeiten zur einer konstruktiven Meinungsäußerung hat jeder Mensch - zumindest hier in Deutschland. Jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertreter wenden. Dem Grundgesetz sei Dank!


Unser Grundgesetz hat in den mehr als 60 Jahren ihres Bestehens nicht nur die Bewährungsprobe mit sehr gut bestanden, sondern ist auch Vorbild für viele andere Länder geworden, die ihr Staatswesen demokratisiert haben.


Ich möchte auf meiner Internetseite dem Normalbürger einige wichtige Kernpunkte unserer Verfassung vorstellen. Die Volljuristen mögen mir die simple und mit Sicherheit nicht vollständige Art nachsehen. Eine Rechtsberatung stellt diese Seite auf keinen Fall dar. Es handelt sich nur um eine private Meinungsäußerung zu unterschiedlichsten Themenbereichen.


update: 14. April 2009


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03 Übermaßverbot


Dieser Rechtsgrundsatz besteht aus den folgenden einzelnen Komponenten:



Verhältnismäßigkeit


Eine Haftstrafe oder ein Ordnungsgeld müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu der rechtswidrigen Handlung stehen. So wäre eine monatelange Haftstrafe für einfaches Falschparken nicht verhältnismäßig.



Geeignetheit


Wenn der Gesetzgeber ein Problem lösen möchte, muß er zuerst prüfen ob ein bestimmtes Verbot überhaupt geeignet ist, dieses Problem zu lösen. So wäre die dramatische Verteuerung des Benzinpreises nicht geeignet, Unfälle innerorts zu verhindern. Ein generelles Tempolimit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist da wesentlich geeigneter, mehr Sicherheit zu schaffen.



Erforderlichkeit


Hat der Gesetzgeber Maßnahmen gefunden, die geeignet sind, ein Problem zu lösen, muß er diejenige zur Vorschrift machen, die das Übel zwar beseitigt aber den Bürger um nicht mehr als das unbedingt notwendige Mindestmaß einschränkt.


Ein Beispiel: Jeder zweite Verkehrsunfall zur Nachtzeit hängt mit Alkohol zusammen. Man könnte daher das Autofahren zur Nachtzeit komplett verbieten. Diese Maßnahme ist sogar geeignet, alle nächtlichen Kfz-Unfälle zu verhindern. Doch die Freiheit der Bürger würde dadurch unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Deshalb ist ein Alkoholverbot beim Führen des Fahrzeuges wesentlich angemessener.



Rechtssicherheits- und Bestimmtheitsgrundsatz


Gesetze müssen so formuliert werden, daß der Tatbestand eindeutig erkennbar ist. Der Leser muß nach Kenntnisnahme des Textes genau wissen können, was zukünftig verboten ist und ggf. welche Ausnahmen bestehen und ob diese Ausnahmen auch sicher für ihn gelten. Es muß zweifelsfrei erkennbar sein, ob ein Tatbestand unter ein Verbot fällt oder ein bestimmtes Verhalten eindeutig unter die Ausnahmen im Gesetz fällt.


Folgende Vorschrift wäre zum Beispiel verfassungswidrig:


"Wer böse ist, wird hart bestraft". An diesem etwas humorvollen Beispiel möchte ich das erklären.

1. Was genau ist böse? Ein Raubüberfall, behinderndes Parken, verspätet die Steuererklärung abgeben usw...

2. Was bedeutet hart bestrafen?

Lebenslängliche Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug oder ein Knöllchen über 20 Euro.



Bindung an Recht und Gesetz


Das Bundesverfassungsgericht BVG hat in den vergangenen Jahrzehnten die oben angegebenen und viele weitere Regeln aus den Grundrechten unserer Verfassung abgeleitet. Gerichte, Parlamente und Verwaltungen sind an diese Grundsätze gebunden. Man nennt dieses auch die Bindung an Recht und Gesetz.


Im nachfolgenden Teil möchte ich zu einigen Punkten Stellung nehmen und zum Nachdenken anregen, ob die Art und Weise unserer Volksvertreter, mit der diese heute Gesetze durch Parlament und Bundesrat schleusen, noch demokratisch und im Interesse des Bürgers sind.


update: 14. April 2009


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04 Fraktionszwang


Die oder der Abgeordnete ist ausschließlich dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortlich. Jemanden zu zwingen wie er wählt, stellt sogar eine Straftat dar!


Die politische Praxis sieht leider ganz anders aus. Parlamentarier, die querdenken, werden teilweise bis zum Parteiausschluss getrieben. Fehlt rechnerisch bei einer wichtigen Abstimmung eine Stimme in der Fraktion, wird nach dem "Verräter" gesucht. Dabei sollte es besonders für die Partei- und Fraktionsvorsitzenden demokratische Selbstverständlichkeit sein, eine unbeeinflusste Stimmabgabe der einzelnen Parlamentarier zu respektieren.


Sicher, der Fraktionszwang ermöglicht den Spitzenpolitikern eine einfachere Arbeit, weil sie sich in gewissen Fragen der Stimmen der eigenen Partei sicher sein können. Ehrlicher dem Volk gegenüber wären aber grundsätzlich anonyme, also freie und geheime Abstimmungen. So wie die Bürgerinnen und Bürger bei einer Wahl abstimmen. Dann hätten Lobbyisten, einflußreiche Institutionen oder mächtige Parteifürsten es viel schwerer, ein Gesetz zu Lasten der Wähler mal eben durchzuwinken.


Der Demokratie würde das bestimmt nicht schaden und die kleinen Parteien profitierten sogar davon, wenn deren Vorschläge von manchem Parlamentarier in den großen Volksparteien mitgetragen würden obwohl man offiziell dagegen sein muß. Spannender und für den Bürger interessanter, wäre das Parlamentsgeschehen auf jeden Fall und die Politikverdrossenheit nimmt spürbar ab.


update: 14. April 2009


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05 Steuerrecht vs. Völkerrecht


Geht es um die Bekämpfung der Steueroasen, werden internationale Grundsätze vorsätzlich missachtet. Gleichzeitig beseitigen dieselben Staaten die eigenen Oasen aber nicht. Beispiel Guernsey, Delaware ...


Die im nachfolgenden Punkt 5a geschilderte, fiktive Geschichte der Geschäftsfrau Soraya soll den Verstoß völkerrechtlicher Grundsätze durch die Regierungen Deutschlands, der USA und weiterer Staaten bildhaft zum Ausdruck bringen. Zuvor einige Bemerkungen:


Es ist allgemein anerkannt und nur logisch, dass ein Mensch sich an genau die Gesetze des Landes zu halten hat, in dem er sich befindet. Die gleichzeitige Befolgung von Vorschriften aus zwei verschiedenen Ländern führt in der Praxis auch häufig zu Widersprüchen. Außerdem widerspricht es internationalen Gepflogenheiten, dass ein Staat einem anderen, ebenfalls souveränen Staat vorschreiben darf, wie er seine Gesetze zu gestalten und anzuwenden hat.


Kein US-Bürger wird nach der Rückkehr aus dem Deutschland-Urlaub von einem amerikanischen Gericht verurteilt, weil er in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Porsche auf der Autobahn ganz legal 250 km/h schnell gefahren ist. In den meisten Staaten der USA gilt ein Tempolimit von 88 km/h. Man stelle sich einmal vor, ein Amerikaner darf auf Deutschlands Autobahnen nur 90 km/h fahren, weil er einen amerikanischen Pass hat, die Schweizer und Österreicher nur 120. Rasen dürfen aber wir Deutschen.


Umgekehrt sehen deutsche Gerichte auch keine Veranlassung, einen deutschen Staatsbürger nach der Rückkehr von einer USA-Reise wegen Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz zu verurteilen, weil er Waffen im Bundesstaat Texas nach dort geltendem Recht legal geführt hat. Auch ist es einem Texaner in Deutschland selbstverständlich nicht gestattet, mit umgehängter und durchgeladener Pump-Gun über die Düsseldorfer Königsallee zu laufen.



Der Steuerwettbewerb wird behindert


Völlig anders sieht die Vorgehensweise beim Steuerrecht aus. Geht es ums Geld, hört der Respekt nicht nur vor den eigenen Bürgern, sondern auch vor der Souveränität anderer Staat auf. Ein wichtiger Punkt ist hier der sonst so viel gepriesene Wettbewerb, aber nur in der Wirtschaft und keinesfalls bei der Steuer. So das einhellige Credo unserer eigenen Volksvertreter.


Werden Ölgesellschaften Preisabsprachen nachgewiesen, hagelt es von den Kartellbehörden Millionenstrafen. Geht es aber um den Zugriff auf die Steuereinnahmen der Bürgerinnen und Bürger, versuchen die Politiker ganz ungeniert, einen fairen Wettbewerb in und ausserhalb Europas massiv zu behindern und verfallen in genau den Protektionismus, vor dessen Gebrauch die selben Volksvertreter sonst immer warnen.


Die Abschaffung der Steuerparadiese wäre sogar zum Nachteil aller Bürger, egal ob einfacher Arbeitnehmer oder Multimillionär. Ohne die Existenz der Steueroasen stiegen die Belastungen für die Steuerzahler weiter, und zwar für alle Steuerpflichtigen. Solange die Politik eine Kapitalflucht zu befürchten hat, werden die Steuersätze moderater ausfallen. Monopole sind für die Menschen immer teurer, besonders wenn Staaten Monopole lenken.


Hier muss also ein Umdenken erfolgen. Wie sonst ist, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, die Existenz des Solidaritätszuschlages zur Einkommensteuer noch zu rechtfertigen?


So wie die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung nicht im Ausland, aber im Inland für Deutsche und Ausländer gleichermaßen gilt und die legale Befolgung des texanischen Waffenrechts in Texas und nicht in Deutschland gilt, kann eine deutsche Steuervorschrift, und sei es auch nur für Deutsche, nicht im Ausland gelten.


Ist das Geld im Ausland und erwirtschaftet einen Ertrag, ist dieser nach den dort gültigen Vorschriften zu versteuern. Es sind die Steuergesetze des Landes anzuwenden, wo sich das Geld befindet. Dann sind Widersprüche und Doppelbesteuerungen ausgeschlossen.


Der Verstoß gegen ein Gesetz darf nur in dem Land verfolgt werden, in dem der Tatbestand realisiert wurde, soll hier bedeuten, wo man seine Vermögenswerte angelegt hat. Eine ganz einfache und nachvollziehbare Logik, doch der Steuergesetzgeber ist kreativ und definiert einfach Auslandstatbestände und sanktioniert. Dort, wo der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht gegeben ist, soll ein einfaches Gesetz angewandt werden dürfen?



Kriminell oder legal – Alles ist willkürlich festgelegt!


Wenn ein Idol wie Michael Schumacher in der Schweiz lebt, also als deutscher Staatsbürger mehr als 183 Tage sich nicht in Deutschland aufhält, ist er nach der gesetzlichen deutschen Definition ein ehrbarer Mensch, der sich absolut korrekt verhält. Er zahlt in Deutschland selber direkt keine Steuern. Lediglich der Gewerbebetrieb der Kartbahn in Kerpen führt Steuern ab, da er halt in Deutschland liegt.


Wenn der Unternehmer und Fussballer Ulli Hoeneß jedes Jahr im Rahmen seiner Steuerpflichten Millionenbeträge an das Nürnberger und das Finanzamt seines Wohnortes am Tegernsee überweist, handelt er auch legal.


Das schweizer Konto, auf das er Zugriff hat, liegt aber in der Schweiz. Warum darf für diese Einkünfte dann nicht das Schweizer Steuergesetz gelten?


Die OECD fordert: Einnahmen und Gewinne sollten dort versteuert werden, wo sie entstehen und nicht von einer abstrusen 183-Tage-Regel abhängen, die ein einzelner Staat wie die Bundesrepublik Deutschland einem anderen souveränen Staat wie Schweiz aufdiktieren will?


Was ist das für eine Form völkerrechtlichen Respekts, den wir unseren eidgenössischen Nachbarn entgegenbringen?



Gleichbehandlung von Steuergeld-Hinterziehung und Steuergeldverschwendung!


Wenn Architekten, Bauunternehmen und Handwerkern von der Politik in laienhafter Weise Forderungen gestellt werden, die die Fertigstellung des Berliner Grossflughafens nahezu unmöglich machen und die Kosten zum Explodieren bringen, hält der Staatsanwalt - mangels strafrechtlicher Möglichkeiten - die Füsse still. Steuergeldverschwendung in Milliardenhöhe ist also nicht zu bestrafen!


Wenn ein Unternehmer mehr als 1 Million nach den willkürlich festgelegten, komplizierten deutschen Vorschriften zu wenig angibt, soll er in Haft!


Gleichbehandlung bedeutet hier also: Steuergeldverschwendung in Milliardenhöhe ist straffrei aber die Hinterziehung deutlich kleinerer Beträge mit Haft bewährt. Das ist etwa das gleiche, als wenn ein Richter aufgrund der Gesetze einen Bankräuber oder Geiselnehmer freisprechen muss und den Falschparker ins Gefängnis steckt.


Wenn Fussballhooligans, die einer unbeteiligten Frau mit einer abgebrochenen Flasche ein Auge ausschlagen, anschliessend zu einer Bewährungsstrafe und zu lediglich 6000 € Schmerzensgeld verurteilt werden, ist das kein Recht, sondern eine Beleidigung des Opfers. Wenn Taximörder nach 6 Jahren Haft wieder auf freiem Fuss sind, kann für Steuerhinterziehung unmöglich eine Haftstrafe festgesetzt werden!


Einer Straftat liegt der Gedanke zugrunde, besonders schweres Fehlverhalten mit Haft zu betrafen. Das ist richtig. Aber der Geschädigte muss auch gesehen werden. Ein Überfallopfer wird zeitlebens ein Trauma oder böse Erinnerungen an die Tat haben. Besonders, wenn er an genau der Strassenecke vorbeigeht, wo er damals überfallen wurde.


Ein Staat hat aber kein Trauma !


Aus diesem Grunde sind Haftstrafen für Steuervergehen ungerecht und nicht logisch. Besser wäre, wenn überhaupt, eine höhere Geldstrafe zusätzlich zur Nachzahlung. Das würde dann der Allgemeinheit zu gute kommen. Unabhängig davon müssen die Gesetze am Ort der Entstehung der Einkünfte für die Berechnung der Steuer angesetzt werden.


Nun zu meiner bildhaften Steuer-Satire über die Strukturen der deutschen Abgabenordnung

viel Spass beim Lesen!


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05a Soraya aus Oil-Asia




Die folgende Geschichte ist zum Nachdenken, verbunden mit der Aufforderung, die Story interessierten Personenkreisen zu empfehlen und weiterzuleiten. Das Kopieren ist ausdrücklich erlaubt. ( Frei von Copyright )




Soraya ist eine 28 Jahre alte Geschäftsfrau. Sie lebt über die Hälfte des Jahres in ihrer Heimat, einem stenggläubigen Land. Nennen wir dieses fiktive Land Oil-Asia.


In diesem Staat dürfen sich Frauen nur komplett verschleiert in die Öffentlichkeit wagen. Kontakte zu anderen Männern, als den eigenen Verwandten, werden nach den dort gültigen Gesetzen mit Haft oder Auspeitschen bestraft. Mädchen und Frauen, die sich die Fingernägel lackieren, werden zur Strafe die Fingerkuppen amputiert.


Im Falle einer Vergewaltigung wird auch das Opfer hingerichtet, da sich das Mädchen oder die Frau logischer Weise zu aufreizend benommen haben muss. Nach den Regeln der Führer Oil-Asias soll demnächst auch die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau rechtmäßg und sogar erwünscht sein.


Der Besuch einer höheren Schule oder sogar einer Universität ist nach Auffassung der Religionshüter Oil-Asias für Mädchen absolut überflüssig und schädlich, da die von Gott gegebene Aufgabe der Frau ausschließlich der Familienplanung und der Kindererziehung gilt. Intelligente und gebildete Frauen sind für den Duchschnittsmann viel schwerer zu bändigen. Solche Frauen verweigern schliesslich auch die bedingungslose Unterordnung.


Autofahren ist Frauen ebenso verboten, wie das Mitfahren in einem Fahrzeug, in dem sich fremde Männer befinden. Das Hören westlicher Musik ist untersagt. Das Lesen europäischer Modezeitschriften, ist aufgrund der unmoralischen Abbildung von wenig bekleideten Frauen mit einer mehrmonatigen Haftstrafe zu ahnden. Soraya muss glücklicher Weise diese menschenverachtenden Einschränkungen aber nur zu der Zeit befolgen, wenn sie sich in Oil-Asia befindet.


Aufgrund geschäftlicher Aktivitäten im Unternehmen ihres Vaters ist Soraya aber knapp die Hälfte des Jahres in Europa. Hier holt sie dann alle Freiheiten exessiv nach. Sie lebt im Ausland in jeder Hinsicht sehr freizügig, sogar für moderne europäische Massstäbe. Sie kleidet sich extrem sexy und hat mehrere Männerbekanntschaften gleichzeitig, die sich nicht nur auf Geschäftsessen beschränken.


Ihr Vater, ein für ihr Heimatland extrem liberal denkender Mensch, ist ein sehr vermögender und hoch angesehener Mann. Er hat seiner Tochter die Ausbildung in einem Internat in England und ein anschließendes Hochschulstudium in Frankreich ermöglicht. Die attraktive, äußerst intelligente junge Frau hat ihr Studium in mehreren Fachrichtungen mit summa cum laude und Promotion absolviert.

Aufgrund des väterlichen Vermögens unterliegt sie wirtschaftlich keinerlei Einschränkungen. Sie besitzt einen europäischen Führerschein für Auto, Motorrad und LKW sowie einen Luxussportwagen. Auf dem Wasser ist sie auch aktiv. Sie besitzt einen Bootsführerschein für Binnen- und Seegewässer, dazu eine Yacht und eine sehr geräumige, immobile Dependance am Mittelmeer. Sie ist eine begeisterte Pilotin mit Fluglizenz für ihren eigenen, in Europa registrierten Businessjet.


Kurzum, sie ist der Typ von Frau, der die Titelseiten internationaler Glamour-Magazine ziert und die Phantasie so macher Spielfilmautoren anregt. Soraya verkörpert im freiheitlichen Amerika und Europa das absolute Vorbild für viele junge Frauen: diszipliniert, lernwillig und selbstbewusst. In ihrem Heimatland dagegen würde ihre im Ausland praktizierte Freiheit beim Henker enden!



Die Gesetzesinitiative Oil-Asias


Der Regierung Oil-Asias ist die zunehmende Unmoral (europäisch: Freiheit) der jüngeren Leute, insbesondere der Mädchen und Frauen, ein Dorn im Auge. Man beschließt aus diesem Grunde, zur Stärkung der Moral und des Anstandes, alle weiblichen Staatsbürger Oil-Asias mit neuen Gesetzen zukünftig auch weltweit zu schikanieren.


Die Regierung von Oil-Asia plant nun, nach dem Vorbild der deutschen Abgabenordnung ein Gesetz zu erlassen, dass alle Staatsangehörigen, die sich mehr als 183 Tage in Oil-Asia aufhalten, verpflichtet werden, die sehr strengen Gesetze Oil-Asias auch im Ausland zu befolgen. Soweit die Übereinstimmung mit dem deutschen Steuerrecht.


Geplant ist unter anderem, den Frauen Oil-Asias zukünftig einen Hochschulabschluss, auch im Ausland zu verbieten und für die Erlangung eines BA, MA, MBA oder einer Promotion, die nach in Kraft treten des geplanten Gesetzes erlangt wird, Haftstrafen bis lebenslänglich oder alternativ den Tod durch Steinigung zu verhängen. Auch im Ausland soll der Besitz von Führerscheinen aller Art zu einer langen Haft in Oil-Asia führen. Männer sind selbstverständlich davon ausgenommen.


Mit der Macht der Petrodollars und der Möglichkeit, den Ölhahn für unkooperative, soll heissen, unmoralische Länder zuzudrehen, wird jetzt auf westliche Staaten massiv Druck ausgeübt.



Vollständiger Datenaustausch


Nach dem Willen Oil-Asias sollen sich Amerikaner und Europäer verpflichten, ein Informationsverzeichnis mit detaillierten Angaben über Oil-Asias weibliche Staatsbürgerinnen im Ausland anzulegen. Hier der Inhalt des Fragebogens:


Name der Staatsbürgerin

Paß-Nummer

Geburtsdatum

Geburtsort


Erteilte Genehmigungen, wie Führerscheine, Schifffahrtspatente und Fluglizenzen, Konzessionen etc.


Fremdsprachenkenntnisse


Eigentumsnachweise für Fahrzeuge, Boote und Luftfahrzeuge.


Vermögensauflistung für alle, auf den Namen der Frau angelegten Bankkonten, sowie die daraus erwirtschafteten Gewinne.


Immobilenbesitz und die Nutzung desselben. Haben fremde Männer dort zutritt? Ist sichergestellt, daß die religiösen Kleidervorschriften auch innerhalb des Besitztums eingehalten werden.


Einschreibung in Bildungseinrichtungen jeder Art, die auch westliche Werte vermitteln, Insbesondere weiterführende Schulen, Management-Institute und Hochschulen. Auflistung aller erreichten Abschlüsse.


Aufzeichnung der Mobiltelefonate der Frauen und Angabe, ob mit Männern, die nicht mit der weiblichen Person verwandt sind, Gespräche geführt wurden.


Kreditkartenabrechnungen und Angabe der Waren und Dienstleistungen, die damit bezahlt wurden. Damit soll überprüft werden, ob zum Beispiel Zeitschriften oder Kleidungsstücke erworben wurden, die nach den Gesetzen Oil-Asias als verwerflich gelten. Zum Beispiel Lippenstifte, oder weit schlimmer, Hilfsmittel aus Erotik-Shops.


Rechnungen von Restaurants, ob Männer bewirtet wurden. Besuch gemischter Schwimmbäder oder Sportstudios, die Männer zu Blicken verführen könnten.


Besuch von Sportveranstaltungen, wie zum Beispiel Fußballspielen, zu denen natürlicher Weise auch Männer Zutritt haben. Zur Überprüfung fordert Oil-Asia die Position der Mobilfunkgeräte an. Weigern sich die Telefonprovider, werden sie bei Investitionen in Oil-Asia massiv behindert und ggf. enteignet.


Detaillierte Analyse zum Surfverhalten im Internet.


Im Falle der Weigerung der westlichen Regierungen, Auskünfte zu erteilen, werden sämtliche Gelder und Aktienpakete abgezogen und selbstverständlich die Öllieferungen aus Oil-Asia nach Europa und Amerika verknappt und ggf. auch ganz eingestellt.


Das deutsche Steuerrecht hat die selben Strukturen!


update: 14. April 2009


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05b Steuerprüfung im Wohn-Klo



Unser Staat nimmt viele Aufgaben wahr. Deshalb benötigt er die Steuergelder. Es gilt der Grundsatz, jeden gerecht nach seiner Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Damit der Staat untersuchen darf ob jemand schummelt, haben die Finanzbehörden das Recht, die Buchhaltung der Steuerpflichtigen zu überprüfen.


Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger schauen die Betriebsprüfer vorbei. Bei sehr großen Firmen wird jedes Geschäftsjahr kontrolliert. Ein-Personen-Betriebe haben, statistisch gesehen nur alle 50 Jahre eine Betriebsprüfung – theoretisch. Aber auch hier sieht die Praxis anders aus. Man muß kein Finanzhai sein um die Ehre eine Steuerprüfung genießen zu dürfen. Dabei geht der Staat nicht ganz gerecht vor. Die Steuergewerkschaft beklagt die zu geringe Zahl der Prüfer. Gegenvorschlag: Wie wärs denn mit einem effizienteren Personaleinsatz ?


Unternehmer mit Mitarbeitern haben in der Regel auch Steuerberater, die sich die Ein-Personen-Firma nicht leisten will oder kann. Dann findet beim Steuerberater die Betriebsprüfung statt. Geht die Finanzbehörde zu pingelig dran, erzeugt der Steuerberater einen angemessenen Gegendruck und man trifft sich in der Mitte.


Kleinstunternehmer sind da meist wehrlos und akzeptieren vielleicht sogar den geschäftlichen Ruin, nur weil der Betriebsprüfer den Teufel an die Wand malt, Gefängnisstrafen in Aussicht stellt, oder zu selbstbewußt aufgetreten ist. Außerdem ist eine Pflicht zu einer Buchhaltung erst ab einer gewissen Umsatzgrenze gegeben. Darunter wird die Einnahme-Überschuß-Rechnung verlangt. Was aber, wenn das Finanzamt die Vorschriften der Buchführung auch dort ansetzt, wo keine Buchführung verlangt wird? Missverständnisse sind da vorprogrammiert.


Richtwertetabellen, die vom Materialverbrauch auf den Umsatz schließen lassen, sind bei Kleinst-Selbstständigen ebenfalls ein großes Problem. Bei gewerblich und privat genutzten Fahrzeugen von zum Beispiel selbstständigen Kurier- und Taxifahrern läßt sich so mancher Prüfer von der hohen Zahl der Leerkilometer zu einer ungerechtfertigten Zuschätzung verleiten. Richtwerte benötigen aber eine kritische Mindestmasse, einen Umsatz also, unterhalb dessen eine branchengerechte Beurteilung wegen der unterschiedlichsten Lebensverhältnisse der Steuerpflichtigen gar nicht möglich ist.



Mehr Steuereinnahmen – mehr Gerechtigkeit - mehr Effizienz - mit der Flat-Rate !


Gut verdienende Arbeitnehmer, die einer weiteren abhängigen Tätigkeit nachgehen und damit über Jahrzehnte sich ein kleines Haus zusammenverdienen bleiben ungeprüft. Ein-Personen-Betriebe ohne Mitarbeiter sind Selbstständige, und damit im Visier der Prüfer. Wir brauchen eine faire FLAT-Rate !


Dabei erwirtschaftet so manche Ich-AG wesentlich weniger als ein Angestellter mit zusätzlichen lukrativen Nebenjobs. Insgesamt wäre ein solches System gerechter und dürfte dem Staat sogar Mehreinnahmen bringen, allerdings ohne den schwachen Kleinst-Selbstständigen zu benachteiligen.



Keine Steuerprüfungen für Selbstständige ohne Mitarbeiter!


Dann können die Betriebsprüfer effizienter eingesetzt werden. Treuhandsteuern, wie zum Beispiel die Lohnsteuer, fallen bei allein tätigen Selbstständigen nicht an.


Eine grundsätzliche Aufhebung der Betriebsprüfungen für diese Micro-Unternehmer bedeutet natürlich kein Freibrief, das Finanzamt zu betrügen. Wenn die Lebensführung des „Micro-Unternehmers ohne Mitarbeiter“ ein finanzielles Verhalten an den Tag legt, das mit den Zahlen in der Steuererklärung offenkundig nicht mehr zu vereinbaren ist oder beim Verdacht auf Geldwäsche, soll die Finanzbehörde selbstverständlich prüfen dürfen.


update: 6. Mai 2010


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06 Altersgrenze für Gesetze


Kein Politiker, kein Richter und schon gar kein Normalbürger kennt alle Gesetze, Verordnungen und Ortssatzungen. Wir haben Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalvorschriften, sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Duchführungsverodnungen.


Es ist leider Tagespraxis, daß die schier unüberschaubare Flut an Regelungen nicht nur die Profis in der Verwaltung überfordert, sondern sich darüber hinaus sogar laufend Widersprüche ergeben.


Ein Restaurantbesitzer muß zum Beispiel nach Weisung des Gesundheitsamtes, aufgrund der Hygienevorschriften, rauhe Fliesen durch glatte ersetzen, weil diese besser zu reinigen sind. Dann kommt die Berufsgenossenschaft und hebt das ganze wieder auf, weil die Rutschgefahr den Unfallverhütungsvorschriften widerspricht.


Ein deutscher Taxifahrer, der vom Schengenland Deutschland, mit ihm unbekannten Fahrgästen ins Schengenland Dänemark eingereist ist, wurde als Schleuser verhaftet. Dabei hat er gar keine Befugnis und auch nicht die Fachkenntnis, Ausweispapiere seiner Kunden rechtssicher auf Echtheit und Gültigkeit zu überprüfen. Wie sind diese Fahrgäste ohne Visum überhaupt in den Schengenraum gelangt?


Aus diesem Grunde sollte, mit Ausnahme des Grundgesetzes selbst, jede Vorschrift nach einer angemessenen Zeit von zum Beispiel 10 Jahren, verfallen wenn sie nicht vor Ablauf erneut im Parlament verabschiedet wurde. Damit erreicht man viele Ziele:


1. Der Zeitgeist und die Weltanschauung der Bürger wird viel besser in die Rechtsvorschriften integriert.


2. Die Anzahl der Vorschriften verringert sich auf einen Bruchteil dessen, was zur Zeit Gültigkeit hat.


3. Die Akzeptanz der Bürger, die Gesetze zu befolgen, wird deutlich besser, weil uralte, überflüssige und nicht mehr zeitgemäße Regeln entfallen. Die Wähler erkennen die Notwendigkeit von Spielregeln in einer Staats- oder Landesgemeinschaft sehr wohl an. Aber sinnlose nicht mehr nachvollziehbare Vorschriften führen zu einer allgemeinen Ignoranz gegenüber allen Gesetzen. Die Politikverdrossenheit steigt.


4. Es ist langfristig von einer erheblichen Personaleinsparung in der Verwaltung auszugehen, da die Überwachung und Bearbeitung der diversen uralten Vorschriften entfällt.


5. Einhergehend mit einer schlankeren Verwaltung werden Steuergelder in erheblichem Maß eingespart.


6. Nicht nur der Zeitgeist ändert sich, sondern auch die Rechtsstrukturen in Europa. Das bedeutet, es gibt Gesetze, die aufgrund anderer oder nicht mehr existenter Rahmenbedingungen geschaffen wurden aber in der neuen Zeit trotzdem unsinniger Weise immer noch Gültigkeit haben.


7. Kein Beamter, kein Richter und schon gar nicht die Normalbürger können alle Vorschriften kennen. Verringert man die Zahl der Regelungen, hat dies eine präzisere und bessere Rechtskenntnis und Anwendung der wirklich wichtigen Vorschriften zur Folge.


8. Überprüft man die Existenz von Gesetzen im Hinblick auf das Übermaßverbot, stellt man erschreckt fest, das eine große Zahl an Reglementierungen dem überhaupt nicht mehr entsprechen. Beispiel gibt es viele.


9. Eine regelmäßige Überprüfung der Gesetzestexte im Hinblick auf das Rechssicherheits- und Bestimmtheitsgebot, sowie die Analyse des Satzbaus, sind für leicht verständliche, unzweideutige Formulierungen von besonderer Wichtigkeit.


10. Kommentarpflicht für Gesetzestexte: Vorschriften sollen nicht nach Punkt und Komma ausgelegt werden, sondern die Gerichte müssten eigentlich den Willen des Gesetzgebers erforschen. Deshalb sollte jede neue Vorschrift einen Kommentar enthalten, in dem zwei Beispiele aufgeführt sind, die zweifelsfrei erklären wann ein Verbot gilt und wann nicht.


update: 14. April 2009


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07 Das Waffengesetz



Neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer:



Die schrecklichen Tragödien von Winnenden und Erfurt nutzen manche Politiker, um weitere Einschränkungen für den privaten Waffenbesitz zu fordern.


Als Begründung wird die Gefährlichkeit von Grosskaliberwaffen angeführt. Dies ist unlogisch, da bereits Kleinkaliberwaffen tödlich sind. Internationale Untersuchungen haben nachgewiesen, dass es kaum einen Unterschied hinsichtlich der Gefährlichkeit einer Waffe, in Abhängigkeit von der Kalibergrösse gibt. Manche Experten stellen sogar die These auf, dass der Aufprall eines grossen Projektils, das mit relativ niederiger Energie auf einen Körper trifft, weniger gefährlich sei, als eine Kleinkaliberpatrone.


Derartige Detailkenntnisse interessieren keine Politiker, die mit unrichtigen Behauptungen auf Stimmenfang gehen. Ein Revolver im Kaliber .44 Magnum kommt natürlich im Kino martialischer rüber als eine Kleinkaliberpistole. Dieses Bild ist dann einfach zu nutzen, wenn man gezielt Aussagen ins Wahlvolk kommunizieren möchte.


So gibt es in unserer Gesellschaft sehr viele Beispiele, wie bestimmte Verhaltensmuster geeignet sind, verschiedene gesellschaftliche Gruppen oder Verhaltensweisen zu dämonisieren:


Motorradfahrer = alles gewaltbereite Rocker

Punks = alles gesellschaftliche Versager

Musiker und Künstler = brotlose Individuen

und, und, und ...


Natürlich betonen die Volksvertreter immer, es gehe um die Gesundheit und Unversehrtheit der Menschen. In edler Absicht bevormundet man eine ganze Nation mit der Stellungnahme, ein Verbot sei zwingend erforderlich, um ein Ausufern der Gewalt zu verhindern.


Die Todesopfer der Schüsse in den Schulen sind sehr tragisch. Sie bedeuten unendliches Leid für die Angehörigen, die nie wieder zu einem normalen Leben zurückfinden werden. Ein solches Trauma dauert lebenslang!


Doch eine freie Gesellschaft gewährt den Bürgern mit der Freiheit auch das Risiko, dass Menschen zu Schaden kommen können.


Das Rauchen ist zwar gesetzlich geregelt, aber eben nicht verboten. Jedes Jahr sterben an den Folgen der Zigaretten ca. 100.000 Menschen.


Alkoholkonsum in sehr kleinen Mengen zeugt von Genusskompetenz. Doch was ist, wenn ein Mensch sich nicht beherrschen kann. Zuerst nimmt der Mensch den Alkohol zu sich, dann nimmt der Alkohol den Menschen. Jährliche Zahl: ca. 40.000 Tote.


Der Strassenverkehr bietet eine ungeahnte mobile Freiheit. Jeder kann mit dem Auto überall hinfahren. Das ist Freiheit pur. Aber der Blutzoll für diese Freiheit ist hoch. 40 Millionen Autos bedeuten ca. 3.000 Verkehrstote jährlich.


3 Millionen legale Waffenbesitzer kommen – gottseidank – nie und nimmer an eine Todeszahl von 300 heran, was dem gleichen Verhältnis entspricht


Besonders wichtig ist es auch, auf das unterschiedliche Ansehen der Waffeninhaber zu blicken. Da gibt es Klassenunterschiede bei der Bewertung.


Skeptisch bis misstrauisch werden Waffensammler und normale Sportschützen im gesellschaftlichen Ansehen eingestuft.


Die höher angesehene Kaste, ist die der Jäger. Der Grund ist zum einen, dass sich in dieser Gruppe viele angesehene Persönlichkeiten wie Unternehmer, Adlige und auch politische Amtsträger, wie Regierenungsdirektoren usw. befinden. Der zweite Grund für das höhere Ansehen ist die nicht einfach zu bestehende Jägerprüfung, die als grünes Abitur bezeichnet wird.


Die Wortwahl der Medien ist entsprechend unterschiedlich. Wenn bei einem Sportschützen im Rahmen einer Kontrolle Unregelmässigkeiten festgestellt werden, kommen sofort Vokabeln wie Waffennarr oder ähnliches zur Anwendung.


Das allerhöchste Ansehen geniessen Olympiasieger wie Biatlethen in der Gruppe der legalen Waffenbesitzer. Niemand würde unsere symphatische Olympionike Magdalena Neuner als krankhafte Waffennärrin abstempeln, nur weil sie eine grössere Menge Munition in ihren Räumen vorschriftsmässig aufbewahrt.


Warum kümmern sich Politiker nicht um die wirklich drängenden Probleme? Ganz einfach, weil Populismus viel reibungsloser funktioniert. Diese Argumentationen, um bestimmte gesetzliche Verschärfungen zu erreichen, gehen häufig sogar über unsere verfassungmässigen Grenzen.


Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein juristisches Meisterwerk, dem wir unsere Freiheit und alle anderen Grundrechte verdanken. Diese Verfassung ist weltweit hoch angesehen und Vorbild für neu gegründete Staaten.


In der Theorie sind die Artikel unserer Verfassung die höchten Rechtsnormen, die durch kein normales Gesetz oder gar durch weiter unter den Gesetzen angesiedelten Verwaltungsvorschriften, Ortssatzungen und Nebenbestimmungen, verändert oder ausser Kraft gesetzt werden dürfen. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus, denn das Übermassverbot (siehe Punkt 03), wird häufig misachtet.




Verfassungswidriger Populismus:


Die Voraussetzung für ein Gesetz, das unserem Grundgesetz entspricht, ist die Geeignetheit und Erforderlichkeit, ein Problem überhaupt beseitigen zu können. Genau da liegt der Hase im Pfeffer!


Wenn irgend eine Vorschrift verschärft wird, also die persönliche Freiheit der Bürger eingeengt wird, muss mann fragen, welche Gruppe in der Bevölkerung davon überhaupt betroffen sein wird. Die Menschen, die die verschärften Regeln befolgen, sind ausschliesslich die rechtstreuen Bürger.


Kriminelle, für die die Gesetzesänderung gedacht war, werden aber gar nicht oder nur selten betroffen, da diese Gruppierungen sich eben nicht an Regeln halten. Das bedeutet, die Neuregelung trifft exakt die falschen Personen.


Wenn nun die gesetzestreuen Bürger durch häufige Waffenkontrollen und dann bei kleineren Verstössen mit Ordnungswidrigkeitenverfahren belastet werden, konzentriert sich der Energieaufwand der Polizei allein auf die eigentlich harmlosen Normalbürger.


Diese völlig unnötige Bürokratie blockiert auch noch die Polizeiarbeit, bindet Personal, belastet die Gerichte und hilft damit indirekt den Kriminellen, da sie nicht intensiv genug verfolgt werden können. Die Polizisten sind ja mit dem Papierkram für die angemeldeten Waffen völlig ausgelastet.


Streng genommen ist so etwas nichts anderes als staatlich angeordnete Justitzbehinderung – ein Straftatbestand !




Die Waffengesetz-Änderung vom 1.April 2008


Mit dem folgenden Beispiel möchte ich praxisnah demonstrieren, daß zwischen den wunderschönen Rechtstheorien unserer Verfassung und dem Alltagsgebrauch der Gesetze nicht kleine Lücken, sondern riesige Gräben liegen.


Die Aufgabe von Gesetzen ist bekanntlich die präzise und rechtlich eindeutige Beschreibung einer Tatbestandsnorm, wie man sich zu verhalten hat. Dies verlangt auch eine präzise Abgrenzung der Ausnahmen von einem Verbot. Nachdem die Bürger von dem Gesetzestext Kenntnis genommen haben, müssen sie den Willen des Gesetzgebers zweifelsfrei verstanden haben können.


Doch leider nutzen manche Politiker neue Rechtsvorschriften dazu, den Bürger in vorsorglicher Weise zu bevormunden und nehmen auch bewußt eine unzulässige Ausweitung einer Verbotsnorm in Kauf, um parteipolitische Ansichten durchzusetzen.


Im nachstehenden Text habe ich Innenminister Wolfgang Schäuble zur Auslegung des neuen §42a WaffG befragt. Es geht um das Führen von Fahrtenmessern bei Wanderungen. Eine Frage, die jeden betreffen kann. Ich erhielt von Dr. Schäuble eine vorbildlich bürgernahe und logische Erklärung der neuen Vorschrift.


Wenn sicher wäre, daß auch alle anderen politischen Entscheidungsträger, sowie Polizeibeamte vor Ort, Staatsanwälte und Richter genau so schlußfolgern würden, wäre die Gesetzesänderung perfekt gelungen. Doch leider ist das nicht so.


Die selbe Frage habe ich auch den beiden, unmittelbar an der Gesetzesänderung beteiligten Waffenrechts-Experten von der SPD, Frau Gabriele Fograscher und Herrn Reinhold Grindel von der CDU, gestellt. Dann war die Rechtssicherheit dahin. Ich erhielt zwei exakt entgegengesetzte Auslegungen.


Deshalb entschloß ich mich, den Bundespräsidenten zu bitten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, weil es meiner Meinung nach, gegen den Rechtssicherheits-und Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Im Brief an Bundespräsident Dr. Horst Köhler sind die Antworten der Waffenrechtspolitiker präzise wiedergegeben. Doch zuerst die ausgewogene und bürgernahe Stellungnahme den Innenministers:




Frage an den Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble


über: www.abgeordnetenwatch.de


Betrifft: Waffengesetz - Messer


Sehr geehrter Herr Innenminister


Ich habe einige Fragen zur Änderung des Waffengesetzes und würde mich freuen, wenn Ihre Klarstellungen in einer Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz präzisiert würden, um zukünftig Missverständnisse bei eventuellen Kontrollen zu vermeiden.


1. Frage

Ich besitze ein Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm. Damit streife ich bei ausgedehnten Wanderungen, abseits jeglicher Zivilisation durch Wälder, Büsche und wenn es sein muß, auch durch Dornenhecken, die eine lange Klingenlänge erfordern. Dies möchte ich auch in Zukunft tun. Ist dies nach dem 1. April weiterhin erlaubt?


2. Frage

Zu dem oben genannten Messer ist ein stabiles Futteral vorhanden, das am Gürtel getragen wird. Ein zusätzlicher Riemen mit Druckknopfverschluss verhindert ein unmittelbares Herausnehmen des Messers.


a) Wie darf ich vor oder nach einer Wanderung dieses Messer legal in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren?


b) Was versteht der Gesetzgeber unter –verschlossenem- Behältnis genau. Welche Verschlussmechanismen sollte ein am Gürtel getragenes Holster haben, um die Eigenschaft – nicht zugriffsbereit - zu erfüllen?


3. Frage

Klingenlänge von Messern

In §42a ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.



Mit freundlichen Grüßen


Winfried Schneider




Die Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble


Sehr geehrter Herr Schneider,


ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. Den Wortlaut der Vorschrift habe ich am Ende für Sie aufgeführt.


Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern.


Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.


Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit.


Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz.


Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12 cm betroffen.


Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein unbeschwertes Vergnügen!


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Wolfgang Schäuble



P.S.: § 42a Waffengesetz lautet wie folgt:


§ 42a

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.

1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder

feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.


(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder

Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein

berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.


(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Direkter Link zur dieser Frage und der persönlichen Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble:


http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f105001.html#frage105001


oder


www.abgeordnetenwatch.de


Suchbegriff: Schäuble Messer wandern


In www.google.de finden Sie die Antwort ebenfalls unter den Suchbegriffen:


Schäuble Messer wandern



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Mein Brief an den Bundespräsidenten:




Winfried Schneider


PER FAX VORAB 40625 Düsseldorf


den 19.03.2008


Prof. Dr. Horst Köhler

Bundespräsident

Spreeweg 1

10557 Berlin



Betreff:

Waffengesetz-Änderung

Verstoß gegen das Rechtssicherheits- und Bestimmtheitsgebot



Sehr geehrter Herr Bundespräsident


Ich bitte Sie um Prüfung, ob die folgenden Regelungen des neuen Waffengesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


§42a WaffG:

Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


Der das Verbot definierende Text lässt in dieser Form zwei unterschiedliche Interpretationen zu:


a) moderate Auslegung:

Einhandmesser ab 12 cm Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge sind verboten


b) restriktive Auslegung:

Einhandmesser sind grundsätzlich in jeder Klingenlänge untersagt und feststehende Messer ab einer Klingenlänge von mehr als 12 cm.



Ausnahmeregelungen des §42a WaffG:


Dies gilt nicht:


- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis


- sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt


Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit


der Berufsausübung erfolgt,

der Brauchtumspflege,

dem Sport

oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Eine umfassende Erklärung, welche Tätigkeiten genau darunter fallen, fehlt aber im Gesetzestext.


Der Berliner Innensenator Körting beruhigte in einem Interview mit Vertretern der Schneidwarenindustrie, daß der sozial-adäquate Gebrauch der oben im Verbot genannten Messer selbstverständlich weiterhin erlaubt sei und gesetzestreue Bürger auf keinen Fall in den Focus der Polizei kommen werden.


Ausdrücklich genannt werden folgende Freizeitbereiche, wie Wanderer, Pfadfinder, Camper, Angler, Motorradfahrer, Mountainbikern, Messersammler etc.



Soweit die Theorie - jetzt kommt die Praxis!


Ich habe auf der Internetseite

www.abgeordnetenwatch.de


die Probe aufs Exempel gemacht und genau die beiden Waffenrechts-Repräsentanten von CDU und SPD, die für die Änderung des Gesetzes federführend waren, um eine Auskunft gebeten. Die Fragen lauteten:


1. Frage

Ich besitze ein Messer mit einer Klingenlänge von 25 cm. Damit streife ich bei ausgedehnten Wanderungen, abseits jeglicher Zivilisation durch Wälder, Büsche und wenn es sein muß, auch durch Dornenhecken, die eine lange Klingenlänge erfordern. Dies möchte ich auch in Zukunft tun. Ist dies nach dem 1. April weiterhin erlaubt?


2. Frage

Zu dem oben genannten Messer ist ein stabiles Futteral vorhanden, das am Gürtel getragen wird. Ein zusätzlicher Riemen mit Druckknopfverschluss verhindert ein unmittelbares Herausnehmen des Messers.


a) Wie darf ich vor oder nach einer Wanderung dieses Messer legal in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren?


b) Was versteht der Gesetzgeber unter –verschlossenem- Behältnis genau. Welche Verschlussmechanismen sollte ein am Gürtel getragenes Holster haben, um die Eigenschaft – nicht zugriffsbereit - zu erfüllen?


3. Frage

Klingenlänge von Messern

In §42a ist das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten. Bezieht sich die Klingenlänge auch auf die Einhandmesser oder ist das Führen der Einhandmesser ab nächsten Monat grundsätzlich verboten und nur noch feststehende Messer erlaubt, wenn deren Klingenlänge nicht länger als 12 cm ist.



Die Antwort von Frau Gabriele Fograscher SPD:



Sehr geehrter Herr, Schneider


herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Waffenrecht über abgeordnetenwatch.de.


zu Frage 1:

Das zugriffsbereite Führen eines Messers mit feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von 25 cm ist verboten. Ausnahmen gibt es für die Berufsausübung, die Brauchtumspflege, den Sport oder die Nutzung des Messers einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das offene Mitführen eines Messers mit einer Klingenlänge von 25 cm ist für das Wandern nicht notwendig und nicht üblich. Deshalb ist das Mitführen eines solchen Messers beim Wandern kein sozial adäquater Zweck.


zu Frage 2:

Sie dürfen Ihr Messer nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Ein verschlossenes Behältnis verfügt über einen Schließmechanismus, wie z.B. ein Rucksack oder eine Aktentasche.


zu Frage 3:

Das zugriffsbereite Führen aller Einhandmesser ist verboten, unabhängig von der Klingenlänge. Diese Messer dürfen aber in einem verschlossenen Behältnis (siehe oben) transportiert werden.


Mit freundlichen Grüßen


Gabriele Fograscher, MdB





Die Antwort von Herrn Reinhold Grindel CDU:



Sehr geehrter Herr Schneider,


vielen Dank für ihre Fragen zur Änderung des Waffengesetzes, die ich wie folgt beantworten möchte:


zu 1.) Ja


zu 2.a) Da Sie ein berechtigtes Interesse am Führen des Messers bei der Wanderung haben, können Sie es auch auf dem Weg dorthin führen.


zu 2.b) Verschlossen ist ein Behältnis dann, wenn es durch ein Schloss verriegelt oder anderweitig blockiert ist, z.B. eingeschweißt. Beim Führen mit berechtigtem Interesse wird ein verschlossenes Behältnis für die angesprochenen Messer jedoch nicht verlangt.


zu 3.) Das Führensverbot bezieht sich auf alle Einhandmesser, sofern sie nicht für die Berufsausübung, den Sport, die Brauchtumspflege oder einen sonstigen anerkannten Zweck benötigt werden.


Mit freundlichen Grüßen



Reinhard Grindel






Fazit:


Herr Grindel von der CDU erkennt insbesondere bei Querfeldeinwanderungen das Führen eines langen Messers ebenso an, wie das anschliessende, zugriffsbereite Führen beim nach Hause fahren.


Frau Fograscher von der SPD dagegen, erkennt beim Querfeldeinwandern keine Notwendigkeit zum Mitführen eines langen Messers und qualifiziert damit dieses Verhalten als verboten ein.


Damit stellt sich Frau Gabriele Fograscher sogar diametral gegen die beschwichtigenden Äußerungen des Berliner Innensenators Dr. Körting, der die Bundesbürger beruhigt, niemanden, der einen vernünftigen Grund - also legal reason - geltend macht, in den Focus der Ordnungsbehörden zu bringen.


Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Ausnahmeregeln so butterweich artikuliert wurden, daß eine Auslegung in jede Richtung - verboten wie erlaubt - möglich ist und eine kalkulierbare Rechtssicherheit überhaupt nicht mehr gegeben ist.


Tausende von Polizisten werden durch diese unklaren Vorschriften bei der Entscheidung, ob eine Ordnungswidrigkeit besteht, völlig allein gelassen und ca. 30 Millionen wandernde Menschen bewegen sich ab sofort, rechtlich in einer sehr unsicheren Grauzone.


Die zwingende Aufgabe von Gesetzen ist aber die präzise und rechtlich eindeutige Beschreibung einer Tatbestandsnorm, wie man sich zukünftig zu verhalten hat. Dies verlangt auch eine präzise Abgrenzung der Ausnahmen von einem Verbot.


Nachdem die Bürger von dem Gesetzestext Kenntnis genommen haben, müssen sie den Willen des Gesetzgebers zweifelsfrei verstanden haben können.


Ebenso haben die Bürger einen Rechtsanspruch auf Rechtssicherheit, ob ihr beabsichtigtes Handeln legal ist. Dies ist bei den vorliegenden Formulierungen des §42a WaffG nicht der Fall.


Ich bin der Ansicht, das Gesetz verstößt aus genannten Gründen gegen das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gebot der Rechtssicherheit und Bestimmtheit.


Ich bitte Sie um Prüfung und verbleibe in Erwartung Ihrer geschätzten Antwort


mit freundlichen Grüßen


Düsseldorf, den 19. März 2008



Winfried Schneider



Die Antwort des Bundespräsidialamts:



Sehr geehrter Herr Schneider,


Bundespräsident Horst Köhler hat mich gebeten, für Ihr Telefax vom 19. März 2008, mit dem Sie Bedenken gegen das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften erheben, zu danken und Ihnen zu antworten.


Im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident allein deren Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit einzelner Regelungen zu überprüfen. Das hat er auch bei dem von Ihnen beanstandeten Gesetz unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts getan.


Nach eingehender Prüfung ist er zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verfassungsverstoß, der alleine ihn hätte berechtigen können, die Ausfertigung zu verweigern, nicht vorliegt.


Der Herr Bundespräsident hat daher - der Verfassung verpflichtet - das Gesetz unterschrieben und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gegeben.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Prof. Dr. Stefan Pieper


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Satire: Klingenlänge maximal 12 cm!



Bisher konnte man aggressive Jugendliche bereits auf weite Entfernung an den großen Messern am Gürtel erkennen und ggf. die Straßenseite wechseln.


Jetzt zwingt der Staat alle, die keinen vernünftigen Grund für lange Messer haben, auf maximal 120 mm Klingenlänge umzusteigen. Die freundlich-pubertierenden Mitmenschen legen sich jetzt neue Messer zu. Damit dürfen sie sich auch weiterhin, ganz legal, in der überfüllten Straßenbahn auf die Sitze flegeln, während die alte Dame oder die junge Frau mit Kind, stehen darf. Dann zieht man sein scharfes Messer mit der begründungsfreien und amtlich als ungefährlich bzw. kriminalistisch als nicht relevant definierten Klingenlänge von 11,8 cm aus dem Holster und manikürt sich "ganz friedlich" die Fingernägel.


Die unmittelbar in der Nähe stehenden Fahrgäste verfolgen die Detailtechniken dieser Fingernagelpflege höchst interessiert und die alarmierten Polizisten können leider keinen Formalverstoß erkennen und verlassen unverrichteter Dinge den Ort des mobilen Manikürestudios mit der unfreiwilligen Beautyshow.


Treffen die gleichen Polizisten einen Wanderer im menschenleeren Wald an, der sich mit einem Messer mit einer 25 cm langen Klinge den Weg durch eine Dornenhecke freischlägt, könnten die Beamten - zumindest theoretisch - durch konsequentes Durchgreifen - will heißen: Beschlagnahme des Messers und Erstellen einer einnahmeoptimierenden OWi-Anzeige - dem Rest der bundesdeutschen Bevölkerung die Rettung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor gefährlichen, weil mit langen Messern bewaffneten Wanderern, praxisnah demonstrieren.


Das beschlagnahmte Messer wird dann auf der nächsten Behördenversteigerung an einen, im Strafregister höchst dekorierten und im Milieu sehr angesehenen Geldeintreiber gegen Bares übergeben.


Doch den Kriminellen wird durch die Neuregelung des Waffengesetzes noch eine weitere Professionalisierung ihres Geschäftsfeldes ermöglicht. Sie fallen ab sofort wesentlich weniger auf. Kürzere Messer kann man viel besser verdeckt tragen als auffällige lange Klingen. Jetzt kann man blitzschnell sein "Handwerkzeug" ziehen und einsetzen. Die Benutzung eines kurzläufigen, lautstarken Revolvers bei Tötungsdelikten dürfte zukünftig durch das unauffällige, plötzliche Zustechen abgelöst werden. Merke: Sogar die Beförderung ins Jenseits kann durch stilvolle, präzise und unauffällige Techniken weiter optimiert werden.


Auch das Datum der Gesetzesänderung wurde perfekt gewählt - der 1. April !


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Zurück zur Realität:


Wer kritisiert, sollte auch sagen, wie man es besser macht. Aus diesem Grund erlaube ich mir, einige konstruktive Vorschläge zur Feinjustage des Waffengesetzes anzubieten. Ich erwarte als Staatsbürger von den zuständigen Institutionen eine rechtssichere Durchführungs-Verordnung und Aufklärung der Öffentlichkeit, wie die Bewertung des Messerführens bei den Ausnahmetatbeständen des §42a WaffG zukünftig gewürdigt wird.


Bis dahin werde ich mir Ausdrucke der Antworten von Politikern in die Jacke stecken, wenn ich ein längeres Messer im Wald benötige. Dann kann man bei eventuellen Kontrollen sachlich kompetent auftreten. Meine Empfehlung: Die folgende Frage an und die Antwort von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble drucken Sie sich aus und nehmen das Schreiben bei Wanderungen mit. Bei einer Kontrolle ist es auch für die Polizei eine Arbeitserleichterung. Kein Polizist kann immer alle aktuellen Gesetzesänderungen im Streifenwagen parat haben.


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Verhaltensmaßregeln


Unabhängig, ob ein kurzes oder langes Messer geführt wird, sollte von der Regierung und den Sicherheitskräften die Prüfung eines "legal reason" in den Hintergrund treten, wenn der Messerträger sich sozial-adäquat verhält.


Was ist genau damit gemeint?

Die Diskussion, ob jemand ein langes Messer, zum Beispiel mit einer Klinge von 25 cm, bei Querfeldeinwanderungen führen darf, wird ausgerechnet von den mit der Änderung des Waffengesetzes direkt betrauten Politikern völlig unterschiedlich ausgelegt. Die etwas verbesserte Sicherheit für die Bürger wird um den Preis einer sehr hohen Rechts-Unsicherheit erkauft.


Aus diesem Grunde empfehle ich, die Prüfung eines "legal reason" in den Hintergrund zu stellen und anstelle dessen genau darauf zu achten, ob sich Betroffene, salopp formuliert, beim Gebrauch der Messer nicht daneben benehmen.


Nach den jetzt gültigen neuen Vorschriften des Waffengesetzes kann pubertäres Verhalten in Bezug auf Messer eben nicht sanktioniert werden, wenn die Klinge maximal 120 mm lang ist. Schade, denn mit dieser Klingenlänge wurden schon Morde verübt!


Im Gegensatz dazu steht ein Messernutzer rechtlich sehr ungünstig dar wenn er völlig friedlich, aber ohne sofort erkennbaren Grund ein längeres Messer führt.

Wäre es da nicht viel sinnvoller, unabhängig von der Klingenlänge, einen "Rechtsanspruch" auf das Führen eines auch kürzeren Messers bei Problemgruppen abzulehnen und dafür fast ausschließlich des Verhalten des Menschen mit dessen Messer zu bewerten und ggf. auch zu sanktionieren?


Unabhängig von der Klingenlänge sollten die folgenden Grundregeln eines friedlichen Miteinanders zukünftig die Richtschur und Rechtsgrundlage für die Ordnungskräfte sein.




Kein offensives Führen der Messer


Wenn jemand im Wald wandert und ein Messer trägt, kann er das unauffällig und diskret tun oder sich als Rambo gebärden.


Ich empfehle deshalb grundsätzlich ein verdecktes Tragen in einem Gürtelholster. Darüber eine Jacke, die in voller Länge über das Holster geht. Dann fühlt sich niemand bedroht und es entstehen auch keine Streitgespräche zwischen Spaziergängern und Messernutzern.


Befindet man sich auf normalen Waldwegen, die kein Freischlagen des Gestrüpps erfordern, bleibt das Messer im Holster.


Erst wenn man das Gehölz betritt und sich in angemessenen Umkreis Unbeteiligte nicht gestört fühlen könnten, zieht man das Messer aus der Scheide und macht sich den Weg frei.


Auf keinen Fall sollte das Messer in der Hand gehalten werden, wenn man anderen Spaziergängern begegnet. Manche Menschen haben panische Angst davor!


Rechtfertigungsversuche, die anderen sollen sich nicht so anstellen, dürften bei den herbeigerufenen Polizeibeamten und später vor Gericht, wohl kaum Gehör finden. Sollte das Messer aus Unachtsamkeit zu offensiv genutzt werden, darf man sich als Messernutzer anständig und ruhig bei seinen Mitmenschen entschuldigen. Vorwürfe, die anderen seien Angsthasen sind zu unterlassen.


Ich bin sicher, mit der Befolgung oben genannten Vorschläge lassen sich viele Situationen vermeiden, die ggf. Ordnungskräfte auf den Plan rufen könnten.


Verdachtsunabhängige Messerkontrollen wird es wohl nur an Brennpunkten geben aber nicht im Wald. Insofern ist das Risiko, überhaupt auf ein langes Messer angesprochen zu werden, bei einwandfreiem Verhalten gering. Egal ob ein "legal reason" sofort ersichtlich ist oder nicht.




Keine Selbstverteidigung mit Messern!


Richtige Selbstverteidigung verletzt oder tötet nicht, sondern wehrt einen Angriff lediglich ab. Gegebenenfalls wird die Verteidigung so gesteigert, daß weitere rechtswidrige Angriffe nicht mehr erfolgen können.


Ein Messer ist für die Verteidigung denkbar ungünstig, weil eine sofortige Mann-Stop-Wirkung nach einem Stich auf den Angreifer selten eintritt, dieser aber trotzdem bereits tödlich verletzt sein könnte. Da sind die ganz legal ab 14 Jahren erhältlichen CS-Sprays wesentlich verhältnismäßiger. Man muß sich ggf. vor Gericht rechtfertigen, warum man sich verteidigt hat. Mit Messern haben Sie sehr schlechte Karten.


update: 14. April 2009


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08 Knöllchen retten Kinderschänder!


Die Ursachen der Justizüberlastung


Wenn der gesunde Menschenverstand beim Ermessensspielraum vorsätzlich ignoriert wird, sorgen hunderttausende überflüssiger Gerichtsverfahren im Jahr für eine erhebliche Justitzbehinderung. Das ist verfassungswidrig.


Meine 5-Euro-Knölle kostete zum Schluß 125 Euro. Das zuständige Ordnungsamt hält es nicht für nötig, unsinnige Knöllchen auszusortieren, sondern beschäftigt waschkörbeweise damit die Staatsanwaltschaft und die Richter.


Da bleibt dann leider keine Zeit mehr, Strafverfahren gegen Kinderschänder fristgerecht zu bearbeiten. Die Sexualstraftäter werden aus der Untersuchungshaft entlassen und der falsch parkende Autofahrer zahlt.


Ein Beispiel:


Auf vielen Straßen kann man kostenlos zwei Stunden parken. Die Einhaltung der Höchstparkzeit wird durch die auszulegende Parkscheibe kontrolliert. So sorgt die Stadt für gerechte Abstellmöglichkeiten, die zum Beispiel Einkäufe und Arztbesuche erleichtern.


Diese Zwei-Stunden-Höchstgrenze gilt aber nicht rund um die Uhr, sondern zum Beispiel nur von 9.00 bis 18.00 Uhr. So stellte ich mein Fahrzeug um 10.00 Uhr auf dem Parkstreifen ab, vergaß aber die Parkscheibe auszulegen. Um 10.15 kam ich zum Fahrzeug zurück und hatte die berühmte Postkarte mit dem Halteverbotssymbol an der Windschutzscheibe.


Was soll mit dieser Knölle jetzt eigentlich bestraft werden? Das Auslegen der Parkscheibe bzw. das Unterlassen stellt an zwar formal eine Ordnungswidrigkeit dar. Es handelt sich aber bei der Auslegepflicht nur um eine Nebenbedingung, die lediglich helfen soll, die Einhaltung der zu Grunde liegenden Hauptvorschrift, hier der Höchstparkdauer wirksam zu kontrollieren.


Wenn die Zeitbeschränkung von zwei Stunden erst um 9.00 beginnt, kann man (eigentlich) erst um 11.01 Uhr ordnungswidrig handeln. Das heißt, ob mit oder ohne Parkscheibe ist ein Verstoß gegen die Hauptvorschrift, maximal zwei Stunden zu parken erst nach 11.00 Uhr möglich. Hier wiehert der mal wieder der Amtsschimmel.


Für den Knöllchenschreiber wäre dies durch einen Blick auf die Uhr einwandfrei nachzuvollziehen. Ich finde es deshalb nicht nachvollziehbar, daß Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung eine Knölle schreiben, wenn eine Nebenbedingung nicht erfüllt wurde, zu einer Zeit in der gegen die Hauptvorschrift - parken maximal zwei Stunden, überhaupt nicht verstoßen werden kann.


Nach Erhalt des entsprechenden Briefes wandte ich mich an eine sehr kooperative Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, die die Logik ihres Kollegen, der die Knölle schrieb, ebenfalls nicht nachvollziehen konnte.


Ihrer Auffassung ist es grundsätzlich unsinnig, in den ersten zwei Stunden der Beschränkungsdauer, also hier von 9.00 bis 11.00 Uhr überhaupt zu kontrollieren. Außerdem kann die geforderte Parkscheibe ja nachträglich verstellt werden. Somit ist die amtliche Uhrzeit ein wesentlich sicheres Mittel, einen Verstoß in den ersten beiden Stunden zu verneinen.


Auf Empfehlung der bürgerfeundlichen Mitarbeiterin legte ich Einspruch ein und erhielt nach einigen Wochen eine schriftliche Bestätigung über den frist- und formgerechten Eingang meines Einspruchs, verbunden mit dem Hinweis, man habe das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Warum wird eigentlich in der, die Knölle verursachenden Behörde keine Vorkontrolle unternommen, um die Gerichte von unnützem und zweifelhaftem Kleinkram zu entlasten?


Doch es kommt noch besser. Ich habe das Spiel bis zu Ende mitgemacht. Es folgte ca. 6 Monate nach dem Verstoß eine Zustellung mit Anordnung des Gerichtstermins. Die Gerichtsverhandlung hatte keinen Erfolg, der Richter hielt sich an die Formalien und legte den Gesetztestext exakt wortgetreu aus, als nach dem eigentlichen Willen des Gesetzgebers und dem damit verbundenen Sinn der Vorschrift zu forschen.


Aus der 5 Euro-Knölle generierte man dann bereits satte 50. Als ich dann weiter nicht reagierte, wurden selbstverständlich zwei verschiedene Gerichtsvollzieher aktiv. Der erste für die Stadtverwaltung zur Eintreibung der Knölle inclusive Nebenkosten von 50 Euro und und ein weiterer für die Gerichtskosten in Höhe von 75 Euro, macht zusammen 125 Euro. Gerichte und Stadtverwaltung sorgen damit durch überpingelige Knöllchenschreiber für dramatische Mehreinnahmen, die mit deutscher Gründlichkeit bearbeitet, verwaltet und auch eingetrieben werden.


Doch andere Arbeit bleibt dafür bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten liegen. So muss dann die Untersuchungshaft für einen Kinderschänder aufgehoben werden, weil die Justiz mit einträglichen Verfahren leider überlastet ist. Macht ja nichts, denn der Kinderschänder kostet den Staat auch nur Geld, während der Autofahrer als Melkkuh bestens geeignet ist.


So sorgt die fehlende Nachprüfung beim Ordnungsamt der Stadt, deren Knöllchenschreiber so aktiv sind, für waschkörbeweise Arbeit mit unnützen Owis und Verfahren die die Allgemeinheit vor gefährlichen Verbrechern schützen sollen, fallen aus der Frist. Das ganze nennt sich dann Rechtsstaat.


Vorschlag:





Qualitätssicherung für Knöllchen


Warum wird eigentlich in der, die Knölle verursachenden Behörde, keine Nachkontrolle der Widersprüche, von absolut unabhängigen Personen vorgenommen, um die Gerichte von zweifelhaftem Kleinkram zu entlasten?


Fällt ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung durch überdurchschnittlich hohe Einspruchszahlen auf, könnte die Amtsleitung korrigierend eingreifen und ein anderes Verhalten einfordern.


Das würde sofort die Gerichte entlasten und langfristig auch in der eigenen Behörde Arbeit verringern, wenn dann auch die übereifrigen Hipos mit Augenmaß verhältnismäßig handelten.





update: 15. September 2009


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09 EU-Freizügigkeit - Taxifahrer in Haft!


Sie sind Taxichauffeur in der Nähe zur dänischen Grenze? Sein Sie vorsichtig. Die dänische Regierung verlangt von den Taxlern in Deutschland, daß Sie Pässe kontrollieren können obwohl Sie dafür keinerlei amtliche Befugnis besitzen.


Befördern Sie nun ihre Fahrgäste innerhalb des Schengen-Raumes, also von Deutschland nach Dänemark, werden Ihnen die Straftaten, die die Fahrgäste verüben - unerlaubter Aufenthalt - zur Last gelegt. Im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren sollte es eigentlich Grundsatz sein, daß derjenige, der den Gesetzesverstoß gegeht, zur Rechenschaft gezogen wird, und nicht diejenigen, die lediglich ihre Arbeit machen.


Die niederländischen Grenzbeamten sind da wesentlich entspannter: Einem Kollegen stiegen Personen aus Afrika ins Taxi, die mit Ihm nach Venlo gefahren sind. Die holländischen Zöllner hielten das Taxi an und kontrollierten Fahrer und Fahrgäste. Die Papiere des Taxikollegen waren in Ordnung aber die Fahrgäste suchten Asyl - ohne Ausweis! Die Zöllner überwachten sogar noch die Bezahlung des Taxifahrers und wünschten ihm eine gute Heimreise. Die Fahrgäste wurden wegen verbotenen Grenzübertritts verhaftet.


Das Verhalten der dänischen Behörden widerspricht eindeutig der EU-Freizügigkeit und sollte vom Europaparlament präzise geregelt werden.


update: 15. September 2009


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10 Grüne Wellen laufen schneller als das Tempolimit !


Eine geniale Umsetzung des Übermaßverbotes bei Geschwindigkeitskontrollen wäre die landesweite Anpassung der so genannten „Grünen Welle“ an die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Vorschlagen möchte ich hiermit ein neues Verkehrsschild, das die Geschwindigkeit der Grünen Welle den Autofahrern nennt.


Die Raserei hätte ebenso ein Ende, wie der andauernde Vorwurf der Abzocke durch die Kommunen. Solange es aber ungünstig programmierte Phasen gibt, ist es nachvollziehbar, daß einige rasen.


Die Folge sind aggressives Verhalten, Unfälle und Umweltbelastung.


Die Polizei stellt sich selbstverständlich an Unfallschwerpunkte. Doch wenn die zu schnelle Grüne Welle, aus der Sicht des Bürgers zum Abernten von Geschwindigkeitsknöllchen genutzt wird, reagieren die Wähler stocksauer und stimmen für extreme Parteien - einfach aus Protest. Dies stellt eine große Gefahr für das demokratische Gemeinwesen dar. Verhindern Sie das!


Zusätzlich ist festzustellen, daß Unfälle an Ampeln in der Regel einen weiteren Nachteil aufweisen. Einer der beiden Beteiligten hat meist eine deutlich höhere als die erlaubte Geschwindigkeit gehabt, um die Grün-Gelb-Phase noch mitzubekommen. Dadurch steigt die Schwere der Unfälle massiv. Senken sie wirksam die Zahl und die Schwere der Verkehrsunfälle und senken die damit Politikverdrossenheit.


Aus diesen Gründen ist ein Verbot zu schnell laufender Ampelphasen erforderlich.


update: 15. September 2009


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11 Luxus ist sozial !


In der Bundesrepublik gibt es sehr viele kluge Köpfe, die vernünftige Vorschläge zu einer gerechten Besteuerung vorgelegt haben. Doch aus den verschiedensten Gründen werden diese sehr guten Ideen blockiert. So existiert zum Beispiel der Vorschlag, je Familienmitglied 8000 Euro steuerfrei zu belassen und nur den darüber hinaus gehenden Teil des Einkommens mit moderaten 25% zu versteuern.


Die Folge wäre eine dramatische Vereinfachung der Steuergesetze und Verordnungen, durch die selbst weder Finanzrichter, Politiker, Steuerberater oder Unternehmer durchblicken. Darüber hinaus wäre diese Struktur äußerst gerecht, weil der reale Steuersatz bei vielen sehr gering wäre.


Ein Beispiel: Für eine Familie mit zwei Kindern gilt nach obiger Idee ein Freibetrag von 4 x 8000 Euro. Erwirtschaften die Eltern zusammen 33000 Euro, so wären (33000 - 32000 Euro Freibetrag) nur 1000 Euro mit einem Satz von 0,25 zu versteuern. Macht 250 Euro Steuern. Setzen wir diese 250 zu den 33000 ins Verhältnis, haben wir einen realen Steuersatz von 0,76% aus. Niemand wird bestreiten, daß eine solche Steuerlast moderat und gerecht ist.


Nehmen wir dagegen Familie Reich. Herr und Frau Reich haben ebenfalls zwei Kinder, sind aber aufgrund ihrer beruflichen Position als Vorstandsvorsitzende in zwei Unternehmen, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von zusammen exakt 1.032.000 Euro als Topverdiener zu bezeichnen.


Auch hier greift die gleiche Steuerformel. Das zu versteuernde Einkommen oberhalb des Freibetrages liegt bei genau 1 Million Euro. Davon erhebt das Finanzamt 250.000 Euro Steuer, die die beiden als zufriedene Staatsbürger dem Gemeinwohl gerne zur Verfügung stellen.


Aufgrund eines so niedrigen Steuersatzes würde sich das Ehepaar Reich auch nicht um abstruse Steuersparmodelle oder gar illegalen Kapitaltransfer in die so viel gehassten Steueroasen kümmern. Statt dessen, überlegen sie, wie sie ihr Nettoeinkommen zu einem nicht unerheblichen Teil für luxuriöse Hausrenovierungen, jährlichen Wechsel der 5 familieneigenen Automobile, sowie Vergnügungs- und Genußreisen durch die Luxushotels der Bundesrepublik investieren.


Alle Ausgaben, die unser vermögendes Ehepaar tätigt, fließen jetzt in den bundesdeutschen Wirtschaftskreislauf zurück. Die kleine Baufirma, die jetzt alle drei Jahre eine Innenrenovierung der Villa Reich durchführen kann, kann mehrere Auszubildende einstellen. Der Automobilhändler ist dann auch in der Lage, wenn es viele Reichs gäbe, ebenfalls mehr Leute in Arbeit bringen.


Selbst die Kellnerin und der Taxifahrer profitierten von den erhöhten Ausgaben der Reichs, wenn sie nicht mehr über 50% ihres Geldes direkt dem Finanzamt überweisen müssten. Der höhere private Konsum der Reichs erfreut mit 19% USt ebenfalls den amtierenden Finanzminister.


Damit ist nachgewiesen, dass niedrige Steuern die Nachfrage beleben und den Bundeshaushalt entasten. Immer neue oder alte nicht abgeschaffte Steuern, wie zum Beispiel der Solidaritätsbeitrag behindern dagegen die Ausgabenfreudigkeit. Niedrige Steuern, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, sind sozial, weil sie vielen Menschen ein Einkommen sichern.


update: 10. September 2009


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12 Funkscanner: Lizenz zum Hören ?



Stellen Sie sich vor, Ihnen erzählt jemand, er lebt in einem Staat, der eine Gefängnisstrafe für alle verhängt, die sagen, sie hätten etwas mit einem ganz normalen Rundfunkempfänger gehört.


Um welche Diktatur auf der Welt handelt es sich ?



Der moderne Bundesbürger grübelt und denkt an die übelsten Regime, die regelmäßig die Nachrichtensendungen und Titelseiten der Weltpresse belegen. Weit gefehlt - Dieser Staat ist die BRD !


Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt Geld- oder Gefängnisstrafen für jeden vor, der Nachrichten hört, die nicht für Ihn bestimmt sind. Als Nachweis reicht den Gerichten bereits eine eingespeicherte Frequenz in einem ausgeschalteten, legalen Rundfunkempfänger. Dabei speichern diese Geräte mit der Funktion Auto-Store alle aktiven Kanäle. Der Scanner-Benutzer hat gar keine Ahnung, was da gespeichert wird!


Der Begriff „Funkanlage“ wurde von der RegTP damals für die Funkscanner mit der Begründung abgelehnt, es handele sich um normale Rundfunkempfänger. Trotzdem wird die Strafvorschrift angewandt, weil die jetzige Definition Funkgeräte als Geräte beschreibt, mit denen Nachrichten empfangen oder gesendet werden können.


Jedes UKW-Radio gilt damit als Funkgerät! Ihr Gerät darf aber legal auf wenigen Frequenzen betrieben werden, wenn es technisch in Ordnung ist, es nicht senden kann und das CE-Zeichen hat.


Der erklärte Wille der EU


Vielleicht sollten wir auch die Zielsetzung der Europäischen Union nicht aus den Augen verlieren. Welchen Sinn macht es, für Produkte den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr europaweit einzufordern, wenn in der Praxis einzelne Länder die vernünftige Nutzung durch nicht nachvollziehbare und unpraktikable Gesetze ad absurdum führen?


Die logische Folgerung eines freien Handels ist selbstverständlich auch die umfangreiche Nutzung der erworbenen Produkte.


och die Deutschen müssen in ihrer Regelungswut immer noch einen draufsetzen und dadurch die Stattsanwaltschaften und Gerichte mit völlig unnötiger Arbeit überlasten.


Nur Vorteile für die gesamte Luftfahrt-Branche


Ein freies Hören im Flugfunkbereich, wie in der Schweiz und den USA bereits erfolgreich und problemlos durchgeführt, könnte zu einer idealen Werbung für die gesamte Luftfahrtbranche genutzt werden. Die Folge wären Wachstum und neue Arbeitplätze.


Arbeitsplätze werden durch Streichung überflüssiger Vorschriften am besten geschaffen. Die Dynamik der Wirtschaft kann durch eine breite Entfesselung von der Bürokratie erheblich gesteigert werden.


Freies Hören des Flugfunks würde in der gesamten Dienstleistungskette der Luftfahrt eine wesentlich bessere Informiertheit und damit eine dramatische Effizienzsteigerung für alle Beteiligten herbeiführen. Egal ob Cateringservice, Fahrbereitschaften, wartende Chauffeure, Tankwagen, die Polizei oder die Mitarbeiter am Flughafen allgemein, es gibt nur Vorteile!


Die Steigerung der Faszination Luftfahrt könnte vielleicht als Nebeneffekt sogar den Widerstand der Flughafengegner verringern, wenn nicht wenige von denen zur Spotterfraktion überlaufen.





Familien mit Kindern: Alles Kriminelle ?


Was sind das für Leute, die sich in den Augen des Gesetzgebers so „kriminell“ verhalten? Das sind gar keine Kriminellen, sondern ganz normale friedliche Bürger, die sich für die Luftfahrt interessieren und ihren Kindern auf der Besucherterrasse oder in der Nähe eines Flughafens den Hauch der weiten Welt vermitteln. Die Kleinen sind hin und weg und Jugendliche erkennen plötzlich den Sinn, etwas mehr für die nächste Englisch-Klassenarbeit zu büffeln. Es ist einfach die Begeisterung für ein neues Hobby, das sich leider in einer rechtlichen Grauzone befindet. Dank überalterter, ungeeigneter und nicht erforderlicher Gesetze.


Die Überwachung der Scannerhörer ist Sache der Polizei. Viele Beamte wissen genau, was da in der Umgegend der Flughäfen läuft. Da sie aber ihrem gesunden Menschenverstand folgen, lassen sie die Bürger in Ruhe, weil von denen überhaupt keine Gefahr für den Flugverkehr ausgeht. Weiter ist anzumerken, dass es im Flugfunk nicht vorgesehen ist, personenbezogene Daten zu übermitteln. Eine Startfreigabe realisiert nur die aktuelle Startzeit, die auf den Monitoren im Flughafen-Terminal oder auf der Homepage des Airports ebenfalls dargestellt wird.


In den USA, einem Land, das bei der Terrorbekämpfung die Freiheitsrechte der Bürger erheblich mehr einschränkt, sind an den Flughäfen sogar Lautsprecher zu finden, die ganz offiziell den Funkverkehr wiedergeben. Ebenso in der Schweiz. Doch in Deutschland ist das natürlich verboten. Das Übermaßverbot lässt grüßen.



Polizei in der Zwickmühle


Wenn man es auf die Spitze triebe, könnte man den Polizisten, die von den Scanner-Freaks am Airport Kenntnis erhalten, das Leben besonders schwer machen. Das verbotene Hören der Flugfunkfrequenzen stellt eine Straftat dar und keine Ordnungswidrigkeit. Die Juristen sehen den Unterschied darin, dass eine Straftat einen „sozialethischen Unwertgehalt“ hat, der bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit nicht vorliegt.


Salopp formuliert ist eine Owi eine einfache Regelwidrigkeit, wie falsches Parken oder verbotenes Abbiegen. Eine Straftat dagegen, benachteiligt andere Menschen erheblich oder fügt ihnen sogar Schaden zu. Dieser juristische Unterschied ist für die Polizei in der Alltagspraxis besonders wichtig.


Bei Ordnungswidrigkeiten haben die Beamten einen Ermessensspielraum. Sie können, aber sie müssen eben nicht einschreiten. Eine Straftat verlangt zwingend ein Eingreifen. Daraus folgt:


Nicht nur der Scännerhörer macht sich strafbar, sondern auch die Polizisten, die den gesunden Menschenverstand gebrauchen, und angesichts der absolut nicht vorhandenen Gefährdung des Luftverkehrs, auch nicht eingreifen.


Streng genommen begehen sie durch die Nichtverfolgung eine Vereitelung der Strafverfolgung. Jetzt müssen Sie sich nicht mehr fragen, warum die Gerichte mit so vielen unnützen Kleinigkeiten überlastet werden.



CE-Scanner: Keine Gefährdung des Luftverkehrs


Die Gefährdung des Luftverkehrs, egal durch welche Aktivitäten oder Personen, ist vom Gesetzgeber und der Polizei wirksam zu verhindern. Dies setzt aber eine aktive Störung voraus. Radiohören ist völlig harmlos. Die CE- und EMV-Zulassung sorgen für die technische Sicherheit der Geräte.


Mißbraucht man ein Sendefunkgerät, in dem man einem Flugzeug eine Start- oder Landefreigabe erteilt, kann es zur Katastrophe kommen. Der Sender greift aktiv in den Funkverkehr ein. Was Sie dafür erwartet, finden Sie im Strafgesetzbuch (StGB): §315 - bis zu zehn Jahren Haft. Der Versuch ist bereits strafbar!




Al Kaida hat große Angst, dank §89 TKG


Ein Verbot des Hörens von Flugfunkfrequenzen mit einem legalen Rundfunkempfänger ist völlig überflüssig. Aber anscheinend glauben einige Politiker tatsächlich, Al Kaida verübten in der BRD nur deshalb keine Anschläge, weil ihnen durch das verbotene Hören einer Towerfrequenz, gemäß §89 der deutschen Telekommunikationsordnung (TKO), eine Geld oder Freiheitsstrafe droht.


Bestraft fürs verbotene Hören werden in der Gerichtspraxis dann ausschliesslich friedliche Normalbürger. Für einen Terroranschlag mit Todesopfern würde das Strafmaß für die Terroristen so hoch ausfallen, dass ein Verstoß gegen das TKG überhaupt keine Bedeutung mehr hätte.


Aber „kriminelle“ Eltern, die ihre Kleinen mit spannenden Tower-Sprüchen faszinieren, um die Motivation für den Englisch-Unterricht zu steigern, trifft die Keule des Gesetzes!


Das Hörverbot für den Flugfunk ist auch technologisch überholt, da es inzwischen legal nutzbare Internetprogramme gibt, die eine Kopie der kompletten aktuellen Flugsicherungssituation, das sogenannte ATC abbilden. Da stellt das Mithören der Landefreigabe durch den Tower, der nur einen minimalen Teil der Informationen enthält, die Programme wie „planefinder“ oder "Flightradar" bieten, eine Kleinigkeit dar, deren Verfolgung weder erforderlich noch geeignet ist, irgendwelche nicht existierenden Gefahren zu verhindern. Damit ist dieses Verbot nicht verfassungsgemäss!



BOS-Funk: Retter dürfen nichts wissen!


Im Gegensatz zum Flugfunk liegt die Sachlage beim Polizeifunk noch strenger. Es dürfen ausschließlich Funkgeräte zum Senden und für den Empfang dieser Frequenzen verwendet werden, die eine BOS-Zulassung haben. BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.


Selbst der Innenminister oder der Polizeipräsident persönlich, darf mit einem handelsüblichen, legalen Scanner keine dieser Frequenzen hören um ständig auf dem Laufenden zu sein. Weiterhin dürfen diese BOS-Geräte nur zu dienstlichen Zwecken von geschultem Personal benutzt werden.


Stellen Sie sich vor, in einer Kleinstadt passiert ein Unglück und alle, also auch die gerade nicht im Dienst befindlichen Polizisten und Rettungskräfte werden gebraucht.


Dürften BOS-Berechtigte ihren Funkscanner zu Hause oder im Auto mitlaufen lassen, wären sie über die Gefahrenlage sofort in Kenntnis gesetzt und könnten dann von selbst schneller Hilfe anbieten. Dadurch könnten Menschenleben gerettet werden. Aber die Funkvorschriften verbieten das und die Verletzten sterben!


Auf der anderen Seite wird aber auch hier noch lange nicht jeder verfolgt, von dem man weiß, daß er mit hoher Wahrscheinlichkeit den Polizei- oder Rettungsfunk abhört. So werden die Angehörigen der BOS wohl untereinander verschwiegen darüber hinwegsehen. Auch Journalisten, die sehr oft - rein zufällig - eher am Unfallort eintreffen als die Polizei oder Feuerwehr, werden so lange in Ruhe gelassen, wie sie über die Polizei- und Rettungseinsätze positiv berichten und damit sogar Werbung für das Ansehen der staatlichen Organisationen machen.


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update: 26. Juni 2013











13 Vorschläge zur Neuregelung des Flensburger Punkteregisters - Fahrerlaubnisregister (FAER)



Überleitungstabelle widerspricht dem Verfassungsrecht


Die Überführung der Punkte nach der Überleitungstabelle verstösst gegen das Rückwirkungsverbot. Die Umrechnung der Punkte ins neue System ist verfassungswidrig, weil die Rückwirkungsproblematik nicht beachtet wurde.


Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klar gestellt, dass eine spätere Rechtsänderung einem Täter nicht nachträglich härter sanktionieren darf, als die Gesetzeslage es zum Zeitpunkt der Tat festgelegt hat.


Jemand, der einen einzigen alten Punkt zum Stichtag in Flensburg hat, bekommt einen neuen danach. Da er aber vorher 18 Punkte bis zum Führerscheinentzug zur Verfügung hatte, im neuen System aber nur 8 Punkte möglich sind, wird er nach Begehung einer Tat durch eine spätere Rechtsänderung schlechter gestellt, als er zum Tatzeitpunkt wissen konnte.


Ein alter Punkt repräsentiert 5,56% der Fahrerlaubnis, ein neuer Punkt 12,5%. Im Gegensatz dazu wird ein Mehrfachtäter, der 3 Punkte hat, mit ebenfalls nur mit 12,5% belegt obwohl er eigentlich 16,67% seines Fahrerlaubnispotentials verlieren müsste.


Verzichtet der Verordnungsgeber auf die Überleitungstabelle, wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung, und rechnet die alten Punkte im Verhältnis 8 zu 18 um, ist alles in Ordnung. Das bedeutet, ein alter Punkt wird in der Übergangsphase mit 0,45 neuen Punkten berechnet. Dann wäre die Umrechnung verfassungsgemäss und würde keine Rückwirkungsproblematik mehr erzeugen.



Punkte sind selbstverständlich auch Strafen


Leider ist die Sichtweise im Verkehrsministerium immer noch die, dass Punkte keine Strafe darstellen. Das wird von 99% der Wähler absolut nicht verstanden.


Das Wesen einer Strafe ist eine, den Bürger mittels eines belastenden Verwaltungsaktes zu sanktionieren. Das geschieht auch gegen den Willen des Betroffenen, da das öffentliche Recht ein Über- Unterordnungsprinzip gebietet. Ein einzelner Punkt führt zwar nicht direkt zu einem Fahrverbot, aber er ist in einer gesetzlichen Norm (Rechtsverordnung) festgelegt und wird auf alle Betroffenen angewandt, die einen bestimmten Tatbestand erfüllt haben.


Zum Entzug des Führerscheins ist grundsätzlich das Erreichen des Höchstpunktestand erforderlich. Ohne Punkte wird eine Fahrerlaubnis in der Regel nicht entzogen. Damit ist nachgewiesen, dass Punkte in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Strafe stehen.


Es wäre schade, wenn durch oben genannte Ungereimtheiten das Zustandekommen dieser Reform durch Rechtsbeschwerden verzögert würde.



Wegfall der alten 1-Punkte-Verstösse


Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit sehr wohl genau austariert, wie hoch die einzelnen Verhaltensweisen zu sanktionieren sind. Da kam er zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass ein Handytelefonat mit einem Punkt angemessen sanktioniert ist, wie die anderen 1-Punkte-Verstösse auch. Wären diese Verhaltensmuster wirklich gefährlicher, was aus keinem Gutachten eindeutig erkennbar ist, hätten wir schon längst 2 Punkte im alten System dafür.


Da dem so nicht ist, ist die logische Konsequenz der zukünftige Wegfall aller bisher mit nur einem Punkt sanktionierten Fehlverhalten. Ansonsten hätten wir eine 2,25-fache Punktegewichtung dieser Verstösse. Die Grundidee ist ja, nur noch schweres oder sehr schweres Fehlverhalten mit Gefährdung in Flensburg mit Punkten zu bestrafen. Es kommt auf die Gefährdung an und nicht auf Formalien.


Anders herum: Zukünftig wird ein Handytelefonat so hart bestraft, wie heute ein stark abgefahrener Reifen. Jetzt mal im Ernst. Was ist gefährlicher – das Aufnehmen des Handys und sofortiges einstecken in die Jackentasche, während man hinter einer LKW-Kolonne herfährt oder die minimale Bremswirkung eines schlechten Reifenprofils.


Handy am Ohr vs. Kippe drehen am Steuer


Ein Autofahrer fährt auf der rechten Spur der Autobahn mit gemächlichen 80 km/h in einer LKW-Kolonne. Er greift zu seinem, auf dem Beifahrersitz liegenden Handy und legt es ohne zu telefonieren in die Ablageschale auf dem Armaturenbrett. Die Polizei sieht das, schreibt eine Anzeige und der Fahrer hat einen Punkt.


Gleichzeitig fährt auf der linken Spur ein junger Autofahrer, der aufgrund pubertären Geltungsdrangs seiner Freundin imponieren will und mit ca. 160 km/h mit den Knien lenkt, weil er beide Hände benötigt, um sich lässig eine Kippe zu drehen. - Das wird nicht bestraft.



Chinesen im Taxi


Ein Taxifahrer befördert einen chinesischen Fahrgast, der weder deutsch, englisch, noch eine andere, für den Fahrer momentan nützliche Sprache spricht.

Auf dem Zettel ist die präzise Adresse angegeben. Man fährt los. Dann, auf einer Schnellstrasse oder Autobahn, klingelt das Handy das Chinesen und dieser reicht nun das Mobiltelefon an den Fahrer weiter, der nirgends anhalten kann.

Der Fahrer erfährt von dem Telefongesprächspartner eine Änderung des Fahrzieles. Fahrfehler werden nicht begangen und selbstverständlich niemand irgendwie behindert oder gar gefährdet. Trotzdem gibt es einen Punkt.


Wie soll sich denn ein Taxifahrer in einer solchen Situation verhalten, wenn er seinem internationalen Fahrgast nicht erklären kann, das es verboten ist, zu telefonieren oder anzuhalten ?



Der laufende Motor und das Handy


Sie haben eine schwache Batterie und warten in strömenden Regen auf den ADAC. Den Motor abzustellen, ist jetzt wirklich nicht ratsam, weil sonst noch die Warnblinkanlage ihren Geist aufgibt und auf der Autobahn Ihr Fahrzeug zu einem lebensgefährlichen, unbeleuchteten Hindernis wird.


Der Unsinn, den laufenden Motor als sanktionswürdigen Tatbestand zu qualifizieren, führt zu den unmöglichsten Situationen. Sie dürfen, auch wenn Sie sich nur im Schritt-Tempo bewegen, noch nicht einmal andere Leute anrufen, dass sie später kommen.


Auch die Anwahl eines Verkehrsinfo-Dienstes auf Ihrem Smartphone, zwecks Findung einer Staufreien Strecke ist ebenfalls verboten.


Das Autoradio oder fest installierte NAVI zu bedienen, ist aber nicht verboten.


Die neuen EURO - 6 Standards sehen eine automatische Abschaltung des Motors sogar vor. Wenn dann im Fahrzeug kein Diesel, sondern ein Gas oder Hybridantrieb läuft, kann die Polizei das rechtssicher gar nicht mehr kontrollieren.


Aus diesem Grund ist dav Verbot auf doppelte Schrittgeschwindigkeit, wie auf Spielstrassen abzustellen, damit im Stau kommuniziert werden kann.



Telefonverbot – die unterlassene Hilfeleistung


Bürger sollen die Polizei unterstützen und Straftaten oder unklare verdächtige Situationen melden, damit andere Bürger sicherer leben dürfen.


Seit Einführung des Handyverbotes am Steuer verzichten viele Autofahrer leider darauf, die Polizei zu informieren. Man fährt auf einer Schnellstrasse, aber die eigenen, vermiedenen Punkte sind wichtiger, als die Gruppe Männer an einem Waldrand, die sich sehr auffällig mit einer jungen Frau befassen ...





Handypunkte nur in Verbindung mit Fehlverhalten im Strassenverkehr !


Entscheidend für eine Sanktionierung darf alleine die Aussenwirkung auf andere Verkehrsteilnehmer sein. Was in einem Fahrzeug vorgeht, sollte so lange nicht von Interesse sein, wenn Behinderungen oder Gefährdungen anderer nicht gegeben sind.


Der gesunde Menschenverstand verlangt nur dann eine Sanktion, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer führt. Hier drei praxisnahe Beispiele:


keine Sanktion:

Ein souveräner Autofahrer telefoniert während der Fahrt mit dem Handy. Fahrfehler oder Behinderungen sind absolut nicht gegeben. Es handelt sich lediglich um einen Formalverstoss, der keine Sanktionierung erforderlich macht. Deshalb – Wegfall des Verbotes.


ohne Punkte - nur Verwarnungsgeld:

Ein Autofahrer fährt etwas zu langsam. Dadurch können nachfolgende Fahrzeuge zum Beispiel die grüne Welle nicht mehr nutzen. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder versehentliches Abdrängeln durch Spurwechsel ist aber nicht gegeben.


mit einem Punkt und Bussgeld

Ein Autofahrer schreibt eine SMS, unterschreitet die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dabei um ca. 20 km/h und tänzelt zusätzlich auf der Mittellinie, was einem Abdrängeln gleichkommt. Das führt dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer behindert und verunsichert werden und ggf. auch gefährliche Situationen entstehen.



Feuerwehr-Zufahrten:


Nur geparkt oder schon blockiert?


Hier ist es erforderlich, genau zwischen einer Blockade der Zufahrt und dem nichtbehindernden ordnungswidrigen Falschparken am Rande eines Feuerwehrbereiches zu unterscheiden.


Leider verleitet der Jagdinstinkt manche Hipos und Politessen, genau wie bei der jetzt abgeschafften unsinnigen Punktesanktionierung einer grünen Umweltplakette mit falschem KfZ-Kennzeichen, jedes Parken in der Nähe einer Feuerwehrzone scharf, also mit Punkten zu sanktionieren. Hier entwickelt sich eine Eigendynamik, die nicht wünschenswert ist. Ausserdem ist die Fahrerfeststellung problematisch und verursacht hohen Verwaltungsaufwand.


Ohne Punkte – mit Verwarnungsgeld:

Falschparken am Rand eines als Feuerwehrzone gekennzeicheten Bereiches. Die Bewegungsfreiheit und direkte Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist aber völlig frei.


Mit Punkten und Bussgeld:

Die Feuerwehr Ein- oder Ausfahrt ist direkt blockiert und die Einsatzfahrzeuge hätten nicht ein- oder ausfahren können. Mit anderen Worten, nur wenn die Frage, ob eine Blockade der Aus- oder Einfahrt für die Feuerwehr zweifelsfrei bestanden hat, zu bejahen ist, handelt es sich um einen punktebewehrten Verstoss. Ansonsten ist aus Gründen des Übermassverbotes, nur wie bisher, ein Verwarnungsgeld sinnvoll.



Keine Punkte bei Lärmschutz-Tempolimits aber viel höhere Bussgelder !


Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit werden grundsätzlich aufgrund des Lärmschutzes erlassen. Dann muss auch kein Schild mit dem besonderen Hinweis auf Lärmschutz mehr angebracht werden. Das bedeutet, der Autofahrer kann bei nächtlichen Tempolimits in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr immer von den Rechtsfolgen für Lärmschutz ausgehen.


Als logische Ableitung der Regel – Punkte nur bei Gefährdung - dürfen Übertretungen gegen Lärmschutz-Geschwindigkeitslimits nicht mit Punkten oder Fahrverboten belegt werden. Es ist keine Gefährdung vorhanden. Hier ist allerdings zu befürchten, dass sich bei der aktuellen Höhe unserer Geldstrafen, niemand mehr daran hält. Da wäre es erforderlich, als Ausgleich zu der nicht mehr gegebenen Punkte-Sanktionierung, die Bussgelder deutlich zu erhöhen. Hier ein paar Beispiele:


I.

Autobahn – freie Strecke. Zur Nachtzeit ist von 22.00 – 6.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet.


Unser Verkehrsteilnehmer, nennen wir Ihn mal Winni Eilig, donnert nachts mit seinem Sportwagen mit 200 anstatt mit erlaubten 100 km/h über die Bahn und wird erwischt.


Gottseidank gibt es keine Punkte und kein Fahrverbot – aber wer so rast und die Anwohner aus dem Schlaf reist, darf sich als potenter Förderer knapper Kommunalkassen rühmen.


Die Berechnung dieser, Zeit sparenden aber städtische Investitonen fördernden Lustfahrt erfolgt so:


Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz:

200 km/h – minus die erlaubten 100 = macht 100 zuviel

Je zu schnell gefahrenen km 5€ ergibt 100x5 Euro sind 500 für die Allgemeinheit.



II.

Verschiedene missachtete Tempolimits, von denen eins den Lärmschutz betrifft:


Autobahnabschnitt, der generell mit Tempo 120 begrenzt ist, bei Nässe Tempo 80, und nachts wegen Lärmschutz Tempo 80.


a)

Winni Eilig hats bei trockenem Wetter tagsüber sehr eilig und fährt mit amtlich geeichten 140 km/h über die Bahn.

120 erlaubte zu 140 gemessenen ergeben 20 zuviel. Keine Punkte. Nur das Verwarnungsgeld von momentan 35€.


b)

Gleicher Autobahnabschnitt, nachts um drei, trockene Fahrbahn, ebenfalls mit 140 km/h. 20 über dem normalen Limit macht 35 Euro. Hinzu kommt die Lärmschutzabgabe, die sich wie folgt berechnet: 140 gemessen minus 80 als Lärmschutzlimit ergibt 60 x 5€ also 300€ - keine Punkte - kein Fahrverbot


c)

Autobahnabschnitt wie oben, nachts um drei, strömender Regen. Wieder 140 gemessen nach Abzug. Berechnet werden: 140 zu 80 wegen Regen, macht 60 über dem Limit, mehrere Punkte und Fahrverbot. Zusätzlich Verstoß gegen das Lärmschutz-Limit, aber ohne Punkte mit 60 x 5€ macht weitere 300€.


d)

Streckenabschnitt wie oben, tagsüber, viel Regen, 140 km/h. Sind 60 zuviel also wieder 300 Euro wegen Lärmschutz und Fahrverbot und Punkte wegen des gefährlichen Rasens bei Nässe



Sinnvolles Forschungsprojekt:


Die obige Regel bietet für das Verkehrsministerium die einmalige Chance, gleichartige Geschwindigkeitsverstösse auf zwei verschiedene Arten zu sanktionieren. Dann kann in ein paar Jahren wissenschaftlich untersucht werden, welche Sanktion bei gleich hohen Geschwindigkeitsübertetungen besser befolgt wird. Daraus kann man Schlussfolgerungen ableiten, wie durch Zahlung eines gewissen KM-Satzes eine ähnlich gute Befolgung erreicht werden kann,

wie durch ein eventuell nicht gerechtfertigtes Fahrverbot, weil keine ja Gefährdung begangen worden ist.



Vorteil: Weniger Kosten für den Steuerzahler.


Weniger unnötige Einträge im KBA erzeugen auch ein enormes Kosten-Einsparpotenzial, wenn zukünftig nur noch höherwertige Verstösse mit 2 alten, bzw. einem neuen Punkt im Kraftfahrtbundesamt bearbeitet werden müssen. Die Anzahl der Eintragungen sinkt und damit werden die Gelder für die einmalige Umstellung erfolgreich gegenfinanziert.


Führerscheinkategorien einzeln verbieten


Beispiel: Ein Lkw-Fahrer wird von seinem Chef genötigt, mit Überladung zu Fahren. Er erhält dafür Punkte, die er als privater Pkw- oder Motorradfahrer gar nicht bekommen kann. Somit widerspricht eine gesammelte Punktedatei, die gewerbliche und andere Verstösse zusammen bewertet, dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Aus diesem Grund dürfen Verstöße, die nur im gewerblichen LKW-Verkehr realisiert werden, nicht in einer zusammengefassten Punktedatei gesammelt, bewertet und sanktioniert werden.


Ich schlage zwei Punktekategorien vor:


- Bus und LKW,

- Pkw und Motorrad.


Verstösse, die aufgrund ihrer Eigenschaft nur in einer Kategorie begangen werden können, dürfen auch nur dort registriert werden. Zum Beispiel Lenk- und Ruhezeiten oder Beladung.



Gewerbepunkte für Speditionen


Die vielen Brummi-Kapitäne stehen unter erheblichem Leistungsdruck. Kunden wünschen eine schnelle Lieferung, doch Lenkzeiten und Beladungsregeln müssen beachtet werden.


Wenn nun auf das Fahrpersonal massiv Druck ausgeübt wird und sich der Arbeitnehmer aus Angst vor einer Kündigung länger als erlaubt hinters Steuer setzt, ist nicht der LKW-Fahrer schuld, sondern dessen Chef.


Deshalb sollte der Spediteur, der seine Fahrer unter Druck setzt, seine Konzession aufs Spiel setzen und nicht der LKW-Kutscher, an dessen Stelle nach Führerscheinverlust ein anderer Kollege für den selben Spediteur genauso ordnungswidrig weiterfahren muss.



Bei LKW-Parkplatzmangel – keine Punkte!


Solange die Lenkzeiten nicht eingehalten werden können, weil das Bundesministerium für Verkehr keine ausreichen Parkplätze für alle Brummis an allen deutschen Autobahnen zur Verfügung stellt, darf überhaupt niemand bestraft werden.


Apropos Lenkzeiten: Wenn sich Ihr Blinddarm meldet und nachhaltig um eine medizinische Entfernung bittet, darf das auch ein Arzt machen, der bereits 48 Stunden auf den Beinen ist und mehr Koffein als Blut im Körper hat. Da gibt es keine Regelung, obwohl Übermüdung im OP genauso gefährlich ist.


Tatbestand der Unfallflucht differenzieren


In unserer demokratischen Grundordnung gilt es als selbstverständlich, dass ein Raubmörder oder Kinderschänder eine wesentlich härtere Strafe bekommt als ein Ladendieb, der im Supermarkt ein paar Kaugummis klaut. Dieses differenzierte Prinzip geniesst höchste Anerkennung. Doch im Strassenverkehr mit den vielen bösen Autofahrern sieht das ganz anders aus.


Jemand der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, erhält neben dem mehrmonatigen Fahrverbot auch noch 7 Punkte. Bedeutet 7:18 = 38,9% des Führerscheins.


Minister Ramsauer hat richtig erkannt, dass nur 2 Punkte dafür zu wenig sind, den 2:8=25% der Fahrerlaubnis. Die geplanten 3 Punkte sind dann 3:8=37,5% des Führerscheins.


Insofern kann ich der Logik folgen, doch was fehlt, ist die in allen anderen Rechtsbereichen anerkannte Regelung, die Strafe müsse in der Höhe der Schwere der Tat entsprechen. Dieses Rechtsstaatsprinzip wird bei der Unfallflucht völlig ausser acht gelassen.


Ein Autofahrer, der beim Ausparken das Nummernschild des rückwärtigen Fahrzeuges mit seiner Anhängerkupplung touchiert und einen kreisrunden Abdruck auf der amtlichen Plakette hinterlässt, wird exakt genau so bestraft wie jemand, der ein Kind schwer verletzt auf der Strasse liegenlässt und weiterfährt.


Kriminell ist eben nicht gleich kriminell. Das Bundesverfassungsgericht würde sofort in Aktion treten, wenn ein einfacher Ladendieb lebenslänglich verurteilt würde, weil er eine Flasche teuren Champagner hat mitgehen lassen. Lebenslänglich ist ja für Mord vorgesehen und nicht für Diebstahl.


Aus diesem Grunde muss bei der Unfallflucht folgende Differenzierung gemacht werden:


3 Punkte für schweren Verkehrsunfall mit eindeutig erkennbaren Personenschäden. Verjährung 10 Jahre


2 Punkte für Verkehrsunfall mit viel Blech aber ohne jegliche Personenschäden. Verjährung 5 Jahre


1 Punkt für erkennbaren Sachschaden über 500 Euro ohne jeglichen Personenschaden


0 Punkte für Beschädigungen, die ohne jegliche Gefährdung Dritter an stehenden Fahrzeugen, ohne Insassen erfolgt sind. Insbesondere Parkplatzrempler wie Berühren der Stoss-Stange, Nummernschild oder des Aussenspiegels fallen in diese Kategorie.



Weniger Versicherungsbetrug:


Diese Neuregelung für Kleinstschäden hat den Zweck, den massiven Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Aus Angst um Verlust den Führerscheins meldet sich ein Autofahrer, nachdem ihm ein Passant mitgeteilt hat, er habe die Berührung des Nummernschildes deutlich gesehen. Die Polizei kommt, nimmt den Unfall auf und der angeblich „Geschädigte“ klagt bei der Versicherung, mittels eines Fragwürdigen Gutachtens, mehrere tausend Euro ein. Er kassiert das Geld, lässt aber nichts reparieren, weil in Wirklichkeit überhaupt kein Schaden entstanden ist. Herzlichen Glückwunsch.


Ausserdem: Das Auto ist ein Gebrauchsgegenstand und keine heilige Kuh. Der Name Stossfänger beschreibt ja sehr genau die Aufgabe dieses Teils. Wenn aber jedes Berühren eine teure Neulackierung, womöglich des gesamten Fahrzeuges wegen der unterschiedlich alten Lacke nach sich zieht, ist die Regelung kontraproduktiv.




Beschränkung für Stopp-Schilder prüfen


Nach den Verwaltungsvorschriften zur Aufstellung von Stopp-Schildern sollen diese nur an wirklich unübersichtlichen Kreuzungen oder Orten mit erheblichem Gefahrenpotential aufgestellt werden.


Das Übermassverbot verlangt immer, die den Bürger am geringsten einschränkende Massnahme zu wählen, die ein Problem zu lösen in der Lage ist.


Doch viele Kommunalverwaltungen scheren sich um das verfassungsrechtliche Übermassverbot nicht. So müssen auch an übersichtlichen Kreuzungen die Autofahrer anhalten, deutlich mehr Energie verschwenden und die Umwelt belasten.


Vernünftiger wäre, wenn sie langsam und vorsichtig in die eigentlich ganz übersichtliche Kreuzung hinein rollen dürften. Das schont auch die Umwelt !


Stopp-Schilder können auf verschiedene Weise und mit erheblich unterschiedlichem Gefährdungspotential missachtet werden:


Mit Punkt:

Ein Autofahrer fährt, ohne die Geschwindigkeit zu verringern, im Berufsverkehr über ein Stop-Schild. Andere Autofahrer müssen durch dieses Verhalten stark abbremsen.


Ohne Punkt:

Ein anderer Autofahrer schleicht nachts um drei an eine sehr übersichtliche Kreuzung mit Stop-Schild heran und rollt dann in Schrittgeschwindigkeit, aber ohne vollständig anzuhalten, in die Kreuzung hinein.


Beide Verhaltensweisen werden in Flensburg bisher – ohne erforderliche Differenzierung - gleich behandelt. Hier ist eine Differenzierung im Bezug auf das Übermassverbot dringend erforderlich:



Grüner Pfeil – langsames Durchfahren erlauben


Abbiegen an grünen Pfeilen sollte nach Möglichkeit gestattet sein, wenn dem keine Gründe anderer Art, wie die Abstimmung der Rotphasen entgegen stehen. Es ist gut für die Umwelt, wenn nicht vollständig angehalten werden muss. Also kein Punkt.


Der obige Vorschlag senkt den Kraftstoffverbrauch deutlich, schont die Umwelt und sorgt für reibungsloseren Verkehrsfluss.



Geschwindigkeitstrichter vorschreiben


In Wuppertal wurde, aufgrund umfangreicher Frostschäden im Strassenbelag die Geschwindigkeit auf einer Strasse von 50 km/h auf plötzliche 10 km/h heruntergesetzt.


Ahnungslose Autofahrer fuhren die Strasse mit defensiven 42 km/h entlang und verloren den Führerschein. Andere Fahrer bremsten vor dem Schild so heftig ab, dass Auffahrunfälle vorkamen.


Anstatt die Autofahrer mittels einer stufenweisen Geschwindigkeitsverringerung gefahrlos an die 10 km/h heranzuführen, dachte man nur an die Knöllchenkeule und ignorierte sogar dabei die Verkehrssicherheit.


In allen Fällen muss die Geschwindigkeit so abgestuft herabgesetzt werden, dass frühzeitig defensive Bremsmanöver zu ermöglicht werden.



Maximale ROT-Zeit gesetzlich festlegen

(mit Fortschrittsanzeige)


Sie stehen mehrere Minuten an einer roten Ampel und wundern sich, warum keine Grünphase kommt. Hinter Ihnen werden die anderen Autofahrer schon ungeduldig und hupen.


Nirgendwo ist die längst mögliche Rotphase gesetzlich geregelt. Das führt zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer. Abhilfe schafft hier eine Fortschrittsanzeige, in genau wie viel Sekunden grün kommt. Eine umweltfreundliche, die Psyche der Autofahrer beruhigende Erfindung ist der Laufbalken an einer Ampel, wie bei einem ladenden Computerprogramm.


Jede Sekunde wird durch eine LED dargestellt. Dann kann man genau erkennen ob es sinnvoll ist den Motor auszumachen oder laufen zu lassen. Ausserdem entfällt die Ungewissheit, wann endlich grün kommt. Das beruhigt die Nerven.



Stationäre Radarfallen ankündigen


Ortskundige und fremde Autofahrer werden bei stationären Geschwindigkeitskontrollen unterschiedlich behandelt.


Wenn an einer Gefahrenstelle eine Kontrolleinrichtung installiert wird, ist deren Hauptaufgabe bekanntlich die Rettung von Menschenleben und nicht pekuniäre Jagderfolge. Welches Rechtsverständnis liegt nun der Tatsache zugrunde, ausgerechnet die Ortsfremden nicht von der Gefährlichkeit einer ihnen unbekannten Kurve wirksam vorzuwarnen?



Erinnerungen an Tempolimits


Viele, insbesondere fremde Verkehrsteilnehmer fragen sich häufig, welche Geschwindigkeit gerade gilt. Hier sollte eine Grundregel für Rechtssicherheit sorgen, die bundesweit Höchstabstände vorgibt, wenn der Eindruck der Strasse die geltende Geschwindigkeit nicht erkennen lässt. Beispiel: Sie glauben Sie sind auf einer Landstrasse aber die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h gedrosselt.



Verbot zu schneller Grüner Wellen



Eine glänzende Gelegenheit zur Erhöhung kommunaler Einnahmen ist eine Grüne Welle, die schneller läuft als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Durch solch eine Programmierung werden zwar Menschenleben gefährdet, doch der eine oder andere Bürgermeister klammer Kommunen, nimmts gelassen.


In Düsseldorf existiert seit vielen Jahren auf den Hauptverkehrsstrassen eine vorbildnich programmierte Grüne Welle. Wenn Sie sich an die Geschwindigkeitslimits halten, rollen Sie lange Streckenabschnitte, ohne anzuhalten. Das spart Sprit, schont die Umwelt, fördert die Verkehrssicherheit und sorgt insgesamt für angenehmes Weiterkommen.



Der Gesetzgeber sollte eine Regelung verabschieden, die die Städte verpflichtet, oben genannte Vorzüge zu realisieren.


Die Geschwindigkeit der Welle liegt in einer Bandbreite von weniger als 10 km/h knapp unterhalb der, auf dieser Strecke erlaubten Höchstgeschwindigkeit.


Beispiel: Bei einer Strasse mit 50 km/h sollte die Welle zwischen 40 und 50 liegen. Eine genaue Geschwindigkeit verbietet sich, weil die Synchronisation mit den konkurrierenden Verkehrsrichtungen ermöglicht werden muss.


Um den Autofahrern das Mitschwimmen in der Grünen Welle problemlos zu ermöglichen, ist der flächendeckende Einsatz von Geschwindigkeitstrichtern zu empfehlen. Der Stromverbrauch für diese LZA ist deutlich geringer als der Energieverbrauch bei den Autos. Darüber hinaus wird die Abgasbelastung verringert.


Damit wird ein Beschleunigen, um noch über die Ampel zu kommen, wirksam verhindert. Die Hemmschwelle zum Rasen wird massiv erhöht und die Verkehrssicherheit immens verbessert. Kreuzungen, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen, müssen modifiziert werden.



Sichere LEDs statt Funzeln


Die STVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung regelt die Teilnahme am

Straßenverkehr mit der berühmt-berüchchtigten deutschen Gründlichkeit.


Es sind uralte Vorschriften, die zum Beispiel den Betrieb der Fahrradbeleuchtung durch Dynamos

vorschreiben. Gleichzeitig lässt das Kraftfahrt-Bundesamt aber PKW mit LEDStandlichtern

zu.


Wir haben in NRW hochinnovative Unternehmen, die LED-Beleuchtung für fast jeden

Zweck herstellen. Verkauft wird dann diese hochmoderne und sichere, weil helle

Beleuchtung für Fahrradfahrer mit dem Hinweis „Nicht im Straßenverkehr

zugelassen“.


Autofahrern ist es viel lieber, wenn sie Radfahrer überhaupt sehen, auch wenn formal

illegales Licht verwendet wird. Der Grund dafür, dass die Radler nachts so gerne

aufs Licht verzichten, ist einfach. Das Treten gegen den Dynamo erfordert wesentlich

mehr Kraft. Senken Sie die Unfallzahlen und retten Sie Menschenleben!


update: 19. Februar 2013


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14 Absolute Mehrheit mit 6,2%


Wir schreiben das Wahljahr 20XX. Der Bundestag hat genau 600 Sitze und zur Wahl werden genau 30 Mio. gültige Stimmen abgegeben.


Aufgrund weltweit wirtschaftlicher und politischer Verwerfungen sinkt der Lebensstandard in den Industrieländern erheblich.


Die grossen Volksparteien zerbröseln und es entstehen viele kleine Splitterparteien, von denen die meisten nur durch zerstörerischen Populismus auffallen, ohne selber richtige Lösungen zu anzubieten.


Doch diese Strategie zieht. Man muss nur alles schlecht reden und schon wird man gewählt.


Zur Bundestagswahl in diesem fiktiven Jahr 20xx sind genau 20 Parteien zur Wahl zugelassen worden, die jetzt nach Umfragewerten alle genau an der 5%-Marke pendeln. Die 600 Sitze werden je zur Hälfte über die Erst- und die Zweitstimme vergeben.


Das amtliche Wahlergebnis sieht dann wie folgt aus: Die Erststimmen verteilen sich gleichmässig auf alle 20 Parteien. Das bedeutet, von den 300 Sitzen der Erststimme im Parlament gehen je 15 an eine Partei.


Die Zweitstimmen ergeben aber ein völlig anderes Bild:

(Sortiert nach abgegebenen Zweitstimmen)

30.000.000 = 100% / 300.000 = 1% / 300 = 0,01%



Partei Nr. Zweitstimmen % 5% erreicht


01 1.494.400 4,81 nein

02 1.494.700 4,82 nein

03 1.495.000 4,83 nein

04 1.495.300 4,84 nein

05 1.495.600 4,85 nein

06 1.495.900 4,86 nein

07 1.496.200 4,87 nein

08 1.496.500 4,88 nein

09 1.496.800 4,89 nein

10 1.497.100 4,90 nein

11 1.497.400 4,91 nein

12 1.497.700 4,92 nein

13 1.498.000 4,93 nein

14 1.498.300 4,94 nein

15 1.498.500 4,95 nein

16 1.498.800 4,96 nein

17 1.499.100 4,97 nein

18 1.499.400 4,98 nein

19 1.499.700 4,99 nein

20 1.507.000 6,19 J A !


Aufgrund dieses Ergebnisses kommt nur die Partei Nr. 20 für die Sitzverteilung nach Zweitstimmen in Frage.


Im Klartext bedeutet dies, eine nur mit 6,19% der Wählerstimmen unterstützte Partei, erhält alle 300 restlichen Zweitstimmen-Sitze !


Somit verfügt Partei Nr. 20 mit 300 Sitzen über die Zweitstimme plus 15 Sitzen aus der Erststimme

über die absolute Mehrheit !




Stellen Sie sich vor, diese Partei ist die NPD !!!



Rechtlich gesehen ist dies möglich, wenn real auch nicht wahrscheinlich. Wir hatten aber 2013 mehr als 15% verlorene Zweitstimmen. Das widerspricht unseren demokratischen Prinzipien!



Lösung: Die kumulierte 5%-Klausel


Um eine solche Wählerstimmen-Löschung, die mit Sicherheit weder im Sinne der Wähler ist, noch dem Grundgedanken einer freiheitlich demokratischen Grundordnung entspricht, zu verhindern, möchte ich folgenden Vorschlag machen, der bitte von allen Politikern parteiübergreifend diskutiert werden darf:


Nach der oben aufgeführten Tabelle wird die Zahl der einzelnen Zweitstimmen, beginnend mit der kleinsten Partei in aufsteigender Reihenfolge sortiert und anschliessend eine Addition der einzelnen Stimmen vorgenommen. Die Stimmen der kleinsten Partei werden zu der nächst grösseren addiert. Dann wird die drittkleinste Partei aufaddiert, dann die viertkleinste usw.


Solange die Stimmen aller Parteien zusammen unter der 5%-Marke liegen, fallen diese aus dem Parlament. Die erste Partei, die mit den eigenen Stimmen und der Summe der vorangegangenen Stimmen die 5%-Hürde überschreitet, kommt ins Parlament.


Mit diesem Vorschlag wird wird sichergestellt, dass anstatt 47,81%, nur maximal 5% der Wählerstimmen ignoriert werden können. Das entspricht dem demokratischen Gedanken unserer Verfassung.


Eine Gefahr der Zersplitterung ist damit aber nicht gegeben.


Weniger als ingesamt 60% aller Wahlberechtigten haben für die Bundestagswahl im Jahr 2013 ihre Stimme wirksam abgegeben. Das ist zu ändern.


Davon 15,8% der Zweitstimmen für FDP 4,8 - AfD 4,7 - Piraten 2,2 - NPD 1,3 - Sonstige 2,8



update: 7. Januar 2017


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15 Secret e-Voting (SeV)


Lobbyisten suchen den Kontakt zu Politik.


Grundsätzlich ist dagegen sogar nichts einzuwenden, weil kein Politiker aus jedem Wirtschafts- und Gesellschaftsbereich so präzise Detailkenntnisse haben kann, wie für die Abfassung vernünftiger und ausgewogener Gesetze erforderlich sind.


Ein KfZ-Handwerksmeister wie der Vorstand eines grossen Automobilkonzerns haben deutlich bessere Kenntnis ihrer Branche als die amtierende Arbeitsministerin.


Trotzdem nimmt sie für sich in Anspruch, alle von ihr eingeführten Gesetze seien perfekt und fehlerfrei.


Vielleicht benötigt der Pabst in Rom noch ein wenig Nachhilfeunterricht in Sachen Unfehlbarkeit.

Da wird sie ihm sicher auch helfen können. ;)


Wenn die Bürger zur Wahl gehen, haben sie die Sicherheit, ihre Stimme völlig ungestört und nicht überwacht abgeben zu können. Freie und geheime Wahlen. Ein wertvolles und schützenswertes Rechtsgut.


Doch in den Parlamenten auf Kommunal- Landes- Bundes- und Europaebene sieht das völlig anders aus.


Da ist von dem "Verräter" in den eigenen Reihen die Rede, der es gewagt hat, seine Stimme der designierten Ministerpräsidenten-Kandidatin seiner Partei zu verweigern, weil er sich an den verfassungsrechtlichen Grundsatz gehalten hat, nur seinem Gewissen aber eben nicht dem Fraktionszwang zu folgen.


Was ist das für ein Demokratieverständnis, der mit einer - verfassungswidrig angeordneten - Stimmabgabe nicht beglückten Kandidatin ?



Die Lösung für alle Lobbyprobleme und den Fraktionszwang ist das E-Voting.


Jeder Sitz der Parlamentarier im Plenum erhält auf der Unterseite der Tischplatte zwei sogenannte Buzzer.


Druckknöpfe, die dann links für nein oder rechts für ja gedrückt werden.


Damit jetzt keiner auf die Idee kommt, seinem Tischnachbarn die Loyalität zum Fraktionszwang offen zu dokumentieren, in dem er nur einen Arm unter den Tisch hält, sind beide Buzzer während der Abstimmung zu berühren und nur einer fest durchzudrücken.


Werden beide durchgedrückt, gilt das als Enthaltung. Einarmige Abstimmungen, wie auch das nicht Durchdrücken gelten als ungültig.


Welchen Gewinn hat die Demokratie dadurch ?


Das wäre ein kleiner Schritt für die Parlamentarier und ein riesiger Schritt für ehrliche Demokratie !


Die Ausformulierung der Gesetzesentwürfe würde dann von Anfang an so gehalten, dass sich eine partei-übergreifende Mehrheit ergeben würde.


Populistische Schnellschüsse und neue Bevormundungen der der Bürger würden vermieden.


Die Politikverdossenheit im Land würde nachlassen, weil endlich sinnvolle Gesetze verabschiedet würden und eben kein Aktionismus, der gerade regierenden Partei, noch kurz vor der Wahl veranstaltet werden könnte.


update 12. Februar 2017


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16 UNI-Grundstudium als Diplom (basic)



Ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium muss als eigenständiger, vollwertiger Basis-Abschluss anerkannt werden.


Die Vorteile sind erst einmal das jüngere Alter beim Berufseintritt.


Zweitens bietet sich die Möglichkeit, zwei oder mehr unterschiedliche Studiengänge parallel bis zur Zwischenprüfung erfolgreich durchzuführen, was für spätere Arbeitgeber eine deutlich vielseitigere Verwendung bedeutet.


Drittens ist es in vielen Firmen gar nicht erwünscht, salopp formuliert, "Fachidioten" zu haben, sondern flexible Generalisten, die sich im Unternehmen dann genau nach dessen Erfordernissen weiterbilden.


Leider denken wir Deutsche immer zu negativ. Mit "nur" einer Zwischenprüfung wird man als Versager oder Studienabbrecher hingestellt, obwohl man ein zusätzliches, wertvolles Bildungsmodul in seinem Lebenslauf vorweisen kann.


Die Sprachkurse nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen sind in 6 aufeinander aufbauenden Stufen zu erlangen.


A2 bedeutet brauchbare Grundkenntnisse, mit denen man sich in London, Paris oder Mailand in Alltagssituationen vernünftig verständigen kann.


Mit B1 in Deutsch hat man hierzulande schon den Level, der für die Einbürgerung ausreicht.


Wer die Werke William Schakespeares geniessen möchte, dem sei das Niveau C2 empfohlen.


Jeder darf allein entscheiden, ob er mit fünfsprachigen Basiskenntnissen oder in nur einer Fremdsprache, auf Höchstniveau arbeiten möchte.


Genau nach diesem Beispiel sollte die Abstufung der UNI-Abschlüsse, an allen Hochschulen umgesetzt werden.


update: 12. Februar 2017


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17 Notfall- und Nothilfe-Gesetzbuch


Wir haben in Deutschland ein funktionierendes aber sehr bürokratisches Waffengesetz. Im Gegensatz zu den USA sind die Tötungsdelikte mit Schusswaffen hier um ein x-Faches geringer. Das ist ehr gut.


Doch wenn es der Rechtsstaat einfach nicht mehr schafft, sicher zu stellen, dass eine junge Frau, leicht bekleidet, nachts um drei durch einen Park oder in Bahnhofsnähe allein gehen kann, müssen wir über eine vernünftige und angemessene Verbesserung der Selbstverteidigungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger nachdenken.


Ich denke hier in erster Linie an die Ausbildung im Kampfsport, fachgerechter und verhältnismässiger Einsatz legaler Verteidigungsmittel und psychisch-mentalem Training für Stress-Situationen. Das sollte in allen Schulen angeboten werden.


Erforderlich ist aber ebenso die Entwicklung neuer Verteidigungsgeräte, die ausdrücklich keine Dauerverletzungen hervorrufen und eine sehr wirksame "Mann-Stop-Wirkung" bieten und die dann auch logischerweise überall geführt werden dürfen.


Voraussetung für diese Trage-Erlaubnis ist eine Ausbildung und Prüfung, allerdings ohne Bedürfnisnachweis. Wir brauchen den "mittleren Waffenschein".


Was ich genau NICHT will, sind selbsternannte Hausmeister oder Leute, die es "geil" finden, mit ner Wumme rumzulaufen und sich eine Gefahrensituation geradezu herbeiwünschen, um endlich kinoreife Action zu haben.


Was dieser Staat braucht, sind dezent und überlegt agierende Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer speziellen Ausbildung, Unterrichtung und Prüfung, mit Sachverstand bei Gefahrensituationen de-eskalierend einschreiten können, sich aber bei eskalierendem Gefahrenpotential sehr wirksam zur Wehr setzen können.


Die Ausbildung sollte in etwa den, auf den bürgerlichen Teil übertragbare Wissens-, Kenntnis- und Fertigkeitsstand der Polizeiausbildung beinhalten. Dies ist auch eine Option für Rettungskräfte, die immer öfter angefeindet und angegriffen werden.


Nicht zuletzt, sorgt eine vernünftige und angemessene Ausstattung an überall zu führenden Verteidigungsmitteln dafür, dass Staatsbürger häufiger Nothilfe für andere leisten werden und sich auch als standhafte und glaubwürdige Zeugen zur Verfügung stellen, die Richtern erst die Aburteilung von Straftätern ermöglichen.


Viele Menschen schauen nicht aus Intoleranz, sondern aus blanker, nackter Angst weg.


Wir brauchen deshalb ein Notfall- und Nothilfegesetzbuch, das die komplexen Themen der Inneren Sicherheit, Selbstverteidigung und Fragen der Strafbarkeit der Notwehrüberschreitung präzise und für jeden verständlich regelt.


Ebenso die Ausbildungsgänge und Prüfungen zum neuen "mittleren Waffenschein", der ausschliesslich zum Führen nicht tödlich, aber trotzdem hoch wirksamer Verteidigungsmittel berechtigt. Ohne Bedürfnis-Nachweis!


Eine Schusswaffe nimmt dem Stärkeren den Vorteil und dem Schwächeren den Nachteil. Es handelt sich sozusagen um einen Gleichmacher. Unsere Rechtsordnung verneint das Recht des Stärkeren und setzt grundsätzlich auf diesen Ausgleich.


Aber beim Thema Verteidigung gibt es viele Tabus und der Staat entwaffnet die harmlosen Normalbürger, die sich an die Gesetze halten. Kriminelle interessiert es dagegen nicht die Bohne, was verboten ist und bewaffnen sich auch illegal. Damit erschafft die Rechtsordnung ja gerade das Recht des Stärkeren, zu Lasten schwächerer und gesetzestreuer Menschen.


Dann kommt die Kuscheljustiz und stellt sogar Verfahren gegen Leute ein, die eine Maschinenpistole auf einem Kinderspielplatz deponierten. Januar 2017, AG Düsseldorf.


Oder der Helfer wird verurteilt, weil er als trainierter Kampfsportler einmal zuviel auf den Täter eingeschlagen hat und diesem noch Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen muss.

Darüberhinaus muss bei Straftaten immer der Täter das volle Risiko der Folgen übernehmen. Wehrt sich das Opfer so erfolgreich, dass der Strassenräuber einen Schaden davon trägt, darf er keinerlei Ansprüche stellen dürfen.


Wird aus einem einfachen Handtaschendiebstahl eine schwere Schlägerei mit fatalen Folgen für die Opfer, muss der Täter notfalls auch wegen Mord angeklagt werden können und darf sich nicht darauf berufen, er habe diese Folgen der Tat nicht gewollt.


Hätte er sich an die Gesetze gehalten, also hätte er keinen Diebstahl oder Raub geplant, wäre ja nichts passiert.


Im Strassenverkehr wird selbst bei leicht alkoholisierten Bürgern rigoros durchgeriffen, ohne Rücksicht auf die Existenz. Bei Schwerkriminellen wird dagegen häufig ein Auge zugedrückt, um die Zukunft des Intensivtäters nicht zu verbauen.


Der Täter muss für alle nicht geplante Folgen einer Straftat voll in Haftung genommen werden und darf nicht nur wegen eines geringeren Deliktes abgeurteilt werden.


Für Tötungsdelikte, insbesondere Mord müsste der Satz gelten: Solange das Opfer tot ist, muss der Täter in Haft, also Abschaffung der Endlichkeit lebenslanger Haftstrafen. Täter entschiessen sich freiwillig zu dem Verbrechen, und billigen zumindest die Möglichkeit, ein unschuldiges Opfer zu töten.


update: 14. Mai 2017


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18 HOTEL-STEUER


Die "Hotel-Steuer" einmal verständlich erklärt


Ursprünglich hatten die Grünen im bayerischen Landtag die Idee, die vielen kleinen Pensionswirte zu unterstützen und gleichzeitig die Nachfrage nach Handwerksleistungen zu steigern.


Horst Seehofer hat mit der Herabsetzung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen, in Bayern über 50% bei der letzten Landtagswahl bekommen und die FDP erhält dafür im Bund den Tritt in den Hintern.


In 24 der 28 Nationen in der EU haben Hotels eine verbilligte Umsatzsteuer. Das benachteiligte die deutschen Hoteliers und wurde deshalb aufgehoben.


Ob ein Hotelier null, 7 oder 19% vereinnahmt, ist völlig egal. er muss die Vorsteuer dem Finanzamt weiterreichen. Wenn ein "Bonze" beruflich bedingt, in einem Luxushotel absteigt spielt es auch für ihn keine Rolle, welchen Satz er als Umsatzsteuer bezahlt, da er am Monatsende vom Finanzamt diese Vorsteuer wieder zurück bekommt.


Senkt die Regierung die Einkommenststeuer, begünstigt sie diejenigen, die Einkommenssteuer zahlen. Senkt man die Sektsteuer, hat ein Milchtrinker rein gar nichts davon und wird die Umsatssteuer gesenkt, begünstigt man diejenigen, die Umsatzsteuer zahlen müssen. Das sind ausschliesslich Privatleute.


Warum tut man absichtlich wider besseres Wissen so, als wenn eine Umsatzsteuersenkung dazu führte, die Einkomenssteuer vermögender Hoteliers zu veringern. Hoteliers, die nicht investieren und die die Übernachtungspreise auch nicht senken, zahlen sogar MEHR Steuern !



Was haben die FDP-Kritiker eigentlich dagegen, wenn der Taxifahrer und dessen Frau, die sich den Urlaub vom Mund absparen müssen, anstatt für 119€, ein Jahr später für 107€ je Tag und Doppelbett Erholung finden.


Diese Menschen können lesen und schreiben und sind in der Lage, Preisangaben in Ferienprospekten zu vergleichen.


Um die Auswirkungen der Steuersenkung genau zu analysieren müssen wir beachten, dass es drei verschiedene Verhaltensmuster bei den Hoteliers gibt.


Nennen wir die mal Frau Ehrlich, Herrn Redlich und den Raffke Hotelier Gierig.


Die sehr wahrscheinlich kleinste Gruppe sind die, die die Preise wirklich gesenkt haben. Die Redlichs.


Dann kommen die vielen hart arbeitenden kleinen Pensionswirte, die Ehrlichs. Die senken die Preise nicht, erklären ihren Kunden aber warum.


Von einem Zimmerpreis von z. B. 119 € bleibt bei voller USt ein Nettobetrag von glatt 100 €. Beim verminderten Satz liegt der Nettoertrag bei 111,21 €, was 11,21 € mehr Einnahme bedeutet.


Vernünftige Hoteliers und Pensionswirte, wie die vielen Hubers und Schmidts, also nicht nur die Mövenpicks, investieren das Geld.


Man schreibt die Kunden an und stellt denen die vier neuen Azubis, 3 davon mit Migrationshintergrund vor, die nach langer Suche endlich eine Chance im Berufsleben erhalten.


Des weiteren erklärt man den Kunden die Renovierung der Zimmer, des Dachstuhls und des Schwimmbades und stellt gleich noch die beauftragten Handwerksbetriebe und die fachkundigen, fleissigen Menschen vor, die gerechtes Geld für saubere Arbeit erhalten.


Dann hat jeder Kunde auch Verständnis, dass die Preise nicht gesenkt werden können, sondern dem Dachdeckerbetrieb aus der Nachbarschaft, weiteren Handwerkern, den neuen Azubis und nicht zuletzt den Kunden durch die schöneren Zimmer, viele Vorteile zugute kommen und man bucht guten Gewissens, auch ohne verbilligte Zimmerpreise, das Hotel im Folgejahr wieder.


Als letzte Gruppe kommt nun der böse Hotelier Gierig ins Spiel. Der verkörpert das Klassische Hotelier-Image, dass viele FDP-Kritiker so haben:


Keine Preise senken, nix investieren, am besten noch ein paar Leute kündigen und die übrigen zu Billiglöhnen länger arbeiten lasssen!


Herr Gierieg reibt sich die Hände, weil er am Jahresende mit seinem grösseren Hotel mal eben eine Million mehr Einkommen hat, ohne auch nur einen Finger für Verbesserungen für Kunden und Arbeitnehmer krumm gemacht zu haben.


Sein Steuerberater reibt sich nicht die Hände, sondern schlägt die selben über dem Kopf zusammen, weil wichtige, steuerlich absetzbare Investitionen unterbleiben, obwohl das Gebäude immer älter wird und der gierige Herr Gierig dem dauerklammen Herrn Finanzminster mal eben ein halbes Milliönchen mehr Steuern rüberschieben darf, gerade weil er nichts abzusetzen hat. So schön blöd sind aber nur wenige.


Wenn der Laden dann völlig Pleite ist, freuen sich die Redlichs und die Ehrlichs über einen Konkurenten weniger und erwerben das Unternehmen aus der Insolvenzmasse gemeinsam zum Schnäppchenpreis.


Aus diesen Gründen heisst das Gesetz auch nicht Bonzen-Bereicherungsgesetz, sondern eben Wachtums-Beschleunigungsgesetz, weil durch die etwas höheren Einnahmen, die Wirtschaft des ehrbaren Handwerks unterstützt wird.


Auf einen Mövenpick kommen -zig kleine Pensionen, deren Eigentümerfamilien 7 Tage die Woche schuften.


Zugeben muss man allerdings auch, das die "zufällige" Millionenspende an die FDP selbstverständlich beweist, dass die Hoteliers an der Regelung nicht gelitten haben, denn die Planbarkeit von Investitionen wurde durch den 11,2% höheren Rohgewinn erst überhaupt möglich gemacht. Profitiert haben aber zigtausende kleiner und mittlerer ehrbarer Handwerksbetriebe, die ihre fleissigen und dank vernünftiger Bezahlung gut motivierten Mitarbeiter weiter beschäftigen konnten.


Blamabel war nur die Imagekampagne der FDP, weil sie das nicht für nötig gehalten haben, den Menschen das genau so bildhaft zu erklären, wie ich es hier geschrieben habe.


Wer Mövenpick und der FDP Klientelpolitik vorwirft, kann das auch gegenüber jedem Harz-IV-Empfänger tun, weil der selbstverständlich auch genau die Partei wählt, die ihm möglichst viel Unterstützuing zahlen will.


Jeder ist sich selbst der Nächste und auch ich unterstütze natürlich auch die Partei, die meine Interessen vertritt.


Ein Widerspruch ist es auch nicht, wenn mit der verminderten USt von 7% im Endeffekt sogar mehr Geld in die Staatskasse fliesst, denn volkswirtschaftlich machen besonders Umsatzsteuersenkungen Sinn, weil die Nachfrage bei den Endverbrauchern belebt wird.


Das Argument, die Abrechnung würde nun komplizierter, ist absolut nicht nachvollziehbar. Auf jeder Supermarktquittung sind die beiden USt-sätze detailliert aufgeführt.


Schliesslich sind bereits 1969 die ersten Menschen auf dem Mond gelandet. Dann wird man 2017, also ein knappes halbes Jahrhundert später, auch in der Lage sein, Computerprogramme zu schreiben, die das Frühstücksei von einem Hotelbett unterscheiden können. Das schaffen wir schon !


19. Mai 2017


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19 Hehlerei im eBay



Kriminalitätsbekämpfung auf "Rheinische Art"


Selbst wenn der Geschädigte der Staatsanwaltschaft den Fall, bereits perfekt gelöst für die Aufklärungsquote auf dem Silbertablett serviert, haben die häufig gar keine Lust, zu arbeiten:


Vor einigen Jahren wurde aus meinem Auto eine Kamera-Ausrüstung gestohlen, die aus mehreren verschiedenen Fabrikaten, sehr individuell zusammengestellt wurde. Ausserdem waren noch Aufkleber angebracht. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anders genau eine solche Ausrüstung besitzt, ist nahe null. Das vorweg als Info.


Ca. 4 Wochen später fand ich genau diese, also 100% meine Ausrüstung, im ebay wieder. Der Verkäufer war, wie ich aus Düsseldorf. Ich ersteigerte auf einem neuen ebay-Konto die Ausrüstung und stellte am selben Abend Strafanzeige wegen Diebstahl und Hehlerei.


Zum Nachweis legte ich bei der Polizei eine CD mit mehreren hundert Bildern vor, die in der EXIF-Datei, genau die Seriennummer und die Objektivnummer zeigten.


Ich teilte der Polizei mein ebay Kennwort mit, die Kontonummer des Täters, die Anschrift und dessen Facebook-Account, auf dem auch Verstösse gegen das Waffengesetz gezeigt wurden.


Ich bat die Polizei, durch die Kripo über mein ebay-Konto einen Scheinkauf durchzuführen. Die Behörde hätte dann: a) den Täter und b) die Kamera als Beweismittel gehabt. Die Justiz hätte schnell aburteilen und der Innenminister wieder einen Strich in der tollen Aufklärungsquote machen können.


Nach drei Tagen sagte man mir, man habe anstelle des Scheinkaufs, den der Staatsanwalt abgelehnt habe, eine Durchsuchung bei dem Täter gemacht und nichts gefunden. Klar, welcher Kriminelle ist denn so sirupartig konzentriert blöd und lagert Diebesgut in seiner polizeilichen Meldeadresse!


Anschliessend schrieb mir der Staatsanwalt noch, so eine Kamera wird in grosser Serie gebaut und deshalb sei doch gar nicht klar ob das überhaupt meine Ausrüstung wäre. Das Angebotsbild im ebay zeigte alle Teile zusammen auf einem Foto.


Das Verfahren wurde eingestellt, obwohl ich inoffiziell erfuhr, dass der Verkäufer bereits Stammkunde der Polizeibehörde war.


Mein unlogisches Parktiket, konnte aufgrund des öffentlichen Interesses und der zwingend erforderlichen Rettung der freiheitlich-demokratischen Grundordnungnatürlich nicht eingestellt werden.


Ein paar Bekannte von mir sind leidenschaftliche Zweiradfahrer, die ihre kraftvollen Mofas vereinsmässig und immer in einheitlicher Schul-Uniform bewegen.


Als ich denen die Story erzählte, hat man mir sofort angeboten, mit dem Herrn ein klärendes Gespräch zu führen.


Da ich aber von unserer schlagkräftigen Polizei träumte, so wie in Schimanski oder Cobra11 und ich mir keine staatsanwaltlichen Vorwürfe gefallen lassen wollte, habe ich dankend abgelehnt.


Das nächste Mal werde ich diese "bürokratiefreie" Option, selbstverständlich in einer gewaltfreien Vorgehensweise, näher in Erwägung ziehen.


update: 19. Mai 2017


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20 Diesel-Fahrverbote


EU Versäumnisse am Beispiel EURO - Diesel


Die Verantwortlichen in der EU hätten schon seit Jahrzehnten dafür sorgen können, dass zum Beispiel das bürokratische Umweltchaos, unter dem jetzt die einfachen Bürger zu leiden haben, wesentlich geplanter und rechtssicherer hätte umgesetzt werden können.


Aus diesem Grund ist die Frage berechtigt, ob die Betrugsvorwürfe gegen die Automobil-Industrie haltbar sind. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen der Vergleichbarkeit wegen, zwingend die Durchführung exakt genormter Labortests auf einem Prüfstand, die die Automibilindustrie, genau der vorgeschriebenen Weise einwandfrei erfüllt hat.


Es ist auch jedem klar, dass ein Testlauf auf dem Prüfstand bessere Werte ergibt, als in der Alltagspraxis. Das war allen bekannt und wurde auch vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) anstandslos akzeptiert. Die verstellbaren Auspuffanlagen der Motorräder sind ebenfalls deutlich geräuschvoller, wenn mit hoher Drehzahl gefahren wird. Der Test nach EU-Norm verlangt aber eine genaue mittlere Drehzahl.



Exkurs: Ist besonders gesteigerte Konzentration während einer Examensarbeit ein Täuschungversuch ?


Der Vorwurf einer "Betrugs-Software", die dem Fahrzeugcomputer praktisch sagt, dass gerade ein Prüflauf durchgeführt wird, ist nicht nachvollziehbar. Einer Studentin ist auch völlig klar, dass sie sich gerade in einer wichtigen Examensklausur befindet. Da wird sie sich selbstverständlich doppelt so viel konzentrieren, wie in einer normalen Vorlesung. Ihr aus dieser gesteigerten Anstrengung vorzuwerfen, sie habe die Prüfung nicht bestanden, weil sie sich unerlaubt auf "Prüfungsniveau" besonders stark konzentriert habe, ist völlig weltfremd.



Vor 15 Jahren hat man den Autofahrern erklärt, der Diesel sei umweltfreundlich und sparsam. Das deutsche Taxigewerbe schwört seit Jahrzehnten auf die langlebigen Dieselmotoren. Wenn der Diesel wirklich so viel schrecklicher ist, als Benzinfahrzeuge, war das schon 2002 allen Beteiligten, also auch der Politik und den Umweltverbänden bekannt.


Damals hätten dann bereits Zulassungsvoraussetzungen geschaffen werden können, die Problemfahrzeuge gar nicht erst erlauben. Dann hätten die Autokäufer auch keine schlechten Fahrzeuge erwerben können. Warum werden dann die Bürger vom Staat betrogen? Schliesslich lässt eine staatliche Behörde, das KBA in Flensburg, die Fahrzeuge doch zu. Da vertraut man als Bürger auf amtliche Stellen, die ihm durch Rechtsvorschriften die Anmeldung vorschreiben und wird im Gegenzug trotz Vertrauensvorschuss über die Rechtmässigkeit als Belohnung im Jahr 2018 verfassungswidrig enteignet.



ÖKO-Scientology / Deutsche Umwelthilfe


Private Abzocker machen damit jetzt Millionen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist nichts anderes als ein hoch professioneller Abmahnverein, der mit 5 Mitarbeitern in dieser Abteilung einen Jahresumsatz von weit über 2 Millionen Euro einfährt. Entspricht über 400.000€ / Mitarbeiter pro Jahr. Die Aktionäre von Mercedes oder VW und so mancher Fondmanager an der Wall-Street können von solchen Unternehmens-Kennziffern nur träumen. Dort liegt der Umsatz pro Mitarbeiter und Jahr bei einem Bruchteil davon. Gerichte gehen bereits ab 200 Abmahnungen vom einer misbräuchlichen Abmahnpraxis aus. Die DUH macht jährich tausende solcher Forderungen geltend.


Gerhard Schröder und Jürgen Trittin haben dem Netzwerk der Deutschen Umwelthilfe erst so richtig auf die Beine geholfen, indem sie die entsprechenden Gesetze erlassen haben, die die umfassende Klagetätigkeit erst erlauben. Siehe den Link zum Bericht der Stuttgarter Nachrichten: Das Netzwerk der Diesel-Gegner.


Jetzt ist der Diesel der Gegner der DUH. Wenn das vorbei ist, wird die DUH gegen die umweltbelastenden Li-Ionen-Batterien klagen, weil deren Herstellung und Entsorgung ebenfalls nicht umweltfreundlich ist und zusätzlich Kinderarbeit unter abenteuerlichen Arbeitsbedinungen in Afrika unterstützt. Siehe Link


Aber mit dem deutschen Michel kann das alles problemlos machen, der wehrt sich nicht und wird in 15 Jahren die E-Autos dann auch nicht mehr fahren dürfen.


Die DUH verlangt allen Ernstes, dass selbst ein morgen gekaufter, nagelneuer Mercedes EURO-6 Diesel, in zwei Jahren in Düsseldorf nicht mehr gefahren werden darf. Die DUH ist beim Justizministerium als Verbraucherschutzverein genehmigt. Wie verhält es sich dann mit der formalen Klagebefugnis, wenn dem Vereinszweck des Verbraucherschutzes ausdrücklich zuwieder, aufgrund von Umweltnormen geklagt wird. Das ist verfassungswidrige Enteignung der Bürger und eben KEIN Verbraucherschutz, weil genau die Personen, für die die DUH vermeintlich aktiv wird, von der DUH wirtschaftlich massiv geschädigt werden.


Ein weiterer Punkt ist das Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Alle vor Inkrafttreten der EU-Norm zugelassenen Fahrzeuge haben Anspruch auf Bestandsschutz, wenn sie auf zumutbare Weise mit Filtern nachgerüstet wurden.


Dies führte zu der abstrusen Situation, dass alte Euro-4 Diesel von Fahrverboten ausgenommen wären, währen neue Euro 5 oder 6 Diesel nicht mehr fahren dürften.


Ich erinnere an das Übermassverbot, sowie den Rechtssicherheits- und Bestimmtheitsgrundsatz.



Was ist mit den Autobahnen ?


Dort dürfen täglich millionen Drecksschleudern plakettenfrei die Umwelt verpesten, während die alleinerziehende Mutter eine Knölle verpasst bekommt, weil sie 250 Meter neben der Autobahn ihr Kind mit böser gelber Plakette zwei km zur Schule und dann einkaufen fährt.


Ein weiterer Punkt ist das Verbot für die Städte, an allen Eingangsstrassen Pförtnerampeln einzusetzen. Dann würde sich der Verkehr auf der Autobahn stauen und genau das verbietet der Bundesgesetzgeber, der gleichzeitig von den Kommunen die Einhaltung der Emmissionswerte fordert und den schwarzen Peter in die Ortschaften schickt.


Die EU hätte gut daran getan, nicht den Forderungen einiger selbsternannter und vermeindlich die Welt rettender Aktivisten populistisch zu folgen, sondern vernünftige Grenzwerte zu erlassen, die nicht theoretischem Wunschdenken entsprechen und auch nicht im Widerspruch zu den physikalischen Gesetzen stehen.


Besser wäre eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Technischen Universitäten, der Automobilindustrie unter Beachtung deren ökonomisch umsetzbarer Möglichkeiten und den Wünschen der Politik und Umweltverbänden, genau die Werte festsetzen, die in der täglichen Alltagspraxis auch real zu erfüllen sind.


Dann wäre jetzt nicht der kleinverdienende Gebrauchtwagenbesitzer der Leidtragende, dem die DUH vorschreiben will, sein Eigentum (EURO-5-Diesel) enteignungsgleich und entschädigungslos aufzugeben.


Zum guten Schluss sei noch der Hinweis auf die Kreuzfahrt- und Containerschifffahrt gestattet, die wesentlich mehr Dreck in die Luft pusten, als die bösen PKW.




Echte Lösungen statt Fahrverbote !



Erstens optimierte Grüne Wellen und eine NAVI-APP, die jedem Autofahrer die präzise Geschwindigkeit anzeigt, mit der sie oder er in der Grünen Welle, ohne anzuhalten fahren könnten. 48 Jahre nach der ersten Mondlandung gibts Computerprogramme. Wir schaffen das !

Abschaltung aller überflüssigen Ampeln zu verkehrsschwachen Zeiten. Die Nebenstrassen bekommen gelbes Blinklicht. Bei der morgendlichen Wiedereinschaltung der Kreuzungen, synchronisieren sich die Anlagen automatisch mit der Grünen Welle, die die ganze nacht im System weiter läuft.

Verbot Grüner Wellen, die schneller laufen, als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Damit haben wir weniger Kavalierstarts, weniger Gummi-Abrieb, weniger Bremsstaub, weniger Unfälle, weniger Abgase und weniger Agressivität im Strassenverkehr.



Zweitens, Erlauben von Pförtnerampeln an den Eingangsstrassen der Städte. Dies ist verboten, weil der Bund dann die von ihm selbst verursachten Probleme selber lösen müsste. Der Bund hat die EU-Richtlinie umgesetzt, nicht die Kommunen. Dann wären auf der Corneliusstr. auch weniger Stickoxide.



Drittens ist zu prüfen ob der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt ist, weil in der Kinderklinik und im Altenheim, sowie allgemein innerhalb geschlossener Räume sogar 60 Mikrogramm erlaubt sind, obwohl dort kranke und schwache Menschen 24h am Tag verweilen müssen. Man plant zwar, den Wert auch auf 40 abzusenken, aber das ist noch kein Gesetz und hat somit keine Relevanz. Damit widerspricht die Begründung des Bundesumweltamtes sich selbst.



Viertens ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten, wenn die Ärztin aus dem Krankenhaus, zum Feierabend beim Verlassen des Krankenhauses auf dem Weg zum Auto, in dessen Fahrgastzelle sogar überhaupt keine Begrenzung gilt, durch die Deutsche Umwelthilfe unfreiwillig geschützt werden muss.



Fünftens, Umweltverbesserung durch die normale Fahrzeugfluktuation. Der laufende Austausch der Fahrzeuge führt bereits seit 20 Jahren zu kontinuierlich sinkenden NOx-Werten. Mit anderen Worten, selbst wenn überhaupt keine Massnahmen ergriffen würden, hätten wir das Thema in 5 Jahren wahrscheinlich von selbst vom Tisch.



Sechstens ist die Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung der DUH streng zu prüfen. Voll-Mitglied kann nur der werden, der das Wohlwollen des Sekten-Führers Jürgen Resch persönlich erhält. Damit diskriminiert die DUH Beitrittsinteressierte und verstösst gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot und Steuerrecht.



Siebtens ist die DUH eine als Verbraucherschutzorganisation legitimierte Abmahn-Institution, die jedoch den Verbrauchern schadet und nicht nützt, da die Menschen sich neue Fahrzeuge kaufen müssen. Man stelle sich einmal vor die, die Verbraucherzentralen klagen gegen die Ölkonzerne, damit die Spritpreise sich verdreifachen. Das ist das Gegenteil von Verbraucherschutz. Damit verstösst die DUH gegen die ihr erteilte Klagebefugnis.



Achtens müssen wir prüfen, ob es Interessenkonflikte und strategische Allianzen zur Verkaufsförderung mit der Automobilindustrie gibt. Man bemühe das Kartellrecht!



Neutnens: E-Autos haben nicht nur den grössten Auspuff, also den Schornstein des Kohlekraftwerks oder den Kühlturm von Thiange, sondern auch ein deutlich höheres Drehmoment. Damit haben wir mehr Gummiabrieb auf der Strasse, dadurch schlechtere Bremswege und mehr Verkehrsstote.



Satire: Zu guter letzt schlage ich vor, wenn der DUH die Klagebefugnis nicht entzogen wird, bedürftigen Rentnern eine Klagebefugnis zu erteilen, damit diese durch Abmahnungen und auf eigene Rechnung gegen Falschparker vorgehen dürfen. Dann muss der Staat weniger Grundsicherung bezahlen :)




Quellen:


http://www.autozeitung.de/schadstoffe-feinstaub-co2-klimasuender-189741.html


http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutsche-umwelthilfe-kaempft-fuer-fahrverbote-15117944.html


Fraunhofer Institut hält Umweltplaketten für sinnlos:

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Fraunhofer-Forscher-Die-Umweltzone-ist-komplett-unnuetz-id17271101.html


Jürgen Trittin und seine Kontakte fördern die DUH:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umwelthilfe-in-ministerien-das-netzwerk-der-diesel-gegner.ce6d4b7e-2a2a-4379-87f9-70b5feeb5845.html


Kreuzfahrtschiffe:

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10212352402478182&set=a.1897768336935.108856.1623437277&type=3&fref=gs&dti=300990536669316&hc_location=group


Abmahnungen als Einnahmequelle:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/199-Abmahnungen-sind-Rechtsmissbrauch-2065973.html


Kinderarbeit für Autobatterien und Smartphones:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kobaltgewinnung-durch-kinderarbeit-in-kongo-14024437.html


Bundesumweltamt: kontinuierliche Luftverbesserung

http://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/daten-karten/entwicklung-der-luftqualitaet



update: 7. Oktober 2017


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21 Führerschein ab 16


Junge Menschen sind heute wesentlich früher erwachsen. Viele beginnen schon früh eine Ausbildung und müssen dabei gefährliche Arbeiten verantwortungsbewusst durchführen. Und das Internet erklären die Kinder den Eltern und nicht umgekehrt.


In der Landwirtschaft bewegen 16-Jährige schwere Trecker auf den Strassen und Feldern, was in der Handhabung sogar einem LKW-Führerschein entspricht.


Was spricht also, nach dem sehr erfolgreich eingeführten, begleiteten Fahren ab 17 dagegen, über eine komplette Neuregelung nachzudenken?


Wer früher den Führerschein mit 18 machte, durfte sich sofort nach Aushändigung der heiss begehrten Fahrerlaubnis, in den Ferrari der Eltern setzen und losfahren. Da hat der Gesetzgeber auch keine Abstufung vorgesehen, um zum Beispiel im ersten Jahr nur Fahrzeuge zu erlauben, die ein bestimmtes Leistungsgewicht (KW(PS) im Verhältnis zum Gewicht des Fahrzeuges) nicht überschreiten.


Eine Altersuntergrenze von 15 Jahren für das begleitete Fahren und 16 Jahre für den allgemein Führerschein halte ich für angemessen. In den USA geht das auch. Da dürfen 16-Jährige sogar mit durchgeladenem Colt durch die Gegend rennen. Na ja, Alkohol dafür erst ab 21.


Ob jemand gut oder schlecht Auto fährt, hat mit den Fähigkeiten und der sozialen Kompetenz zu tun und nicht mit dem Alter und Voll-Idioten gibt es in jeder Altersklasse, siehe illegale Autorennen. Je früher ein Mensch lernt, ein Gefahrenpotential, wie ein Kfz verantwortungsvoll einzusetzen, desto besser fährt er nachher Auto.


Auszubildende müssen auch irgendwie zur Arbeit und zurück kommen. Die 16-Jährige, die nachts um 22.00 in der schicken Hotel-Uniform durch eine dunkle Gegend nach Hause laufen muss, würde sich über eine solche Fahrerlaubnis sicher freuen. Das ist wirksame Kriminalprävention!


Nicht alle wohnen in grösseren Städten, sondern auch in ländlichen Gegenden, mit schlechter ÖPNV-Anbindung.


Begleitetes Fahren ab 15 und der allgemeine PKW-Führerschein mit 16, nach einer intensiven Ausbildung und gründlichen Prüfung. Dann können die Grösseren die jüngeren Geschwister mal von der Freundin abholen oder die Eltern bei Besorgungsfahrten unterstützen.


Gute und sichere Fahrt!


update 31. Mai 2017


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22 Ladenschluss


Das frühere Ladenschlussgesetz war ein Bundesgesetz. Es wurde an einem Freitag im Parlament verabschiedet. Von den noch wenigen anwesenden Parlamentariern stimmte eine knappe relative Mehrheit dafür. Die Folge dieses "legilativen Gesetzgebungsunfalls" war eine sinnlose, Jahrzente dauernde Bevormundung der Menschen.


Begründet wurde dies auf der Gewerkschaftsseite mit dem Schutz der Arbeitnehmer. Auf der Unternehmerseite war man, aufgrund zu zahlender Spätzuschläge zum Lohn ebenfalls froh, dass unliebsame, freiheitsliebende Einzelhändler und deren flexibel denkendes Personal, per Verbot in der freien Zeitgestaltung ausgebremst wurden.


Die Argumente waren ebenso vielfältig, wie unglaubwürdig. Längere Öffnungszeiten bringen keinen Mehrumsatz. Dann dürfte im Umkehrschluss eine kürzere Öffnungszeit auch keine geringeren Umsätze erwarten lassen. Schon mal was von Impulsiv-Käufen gehört?


Mit dem Argument hätte man die Geschäfte täglich auch nur zwischen 12.00 und 16.00 Uhr öffnen können und die Pausenregelungen der Angestellten vergessen, weil vier Stunden Arbeit am Stück, erlaubt sind.


Die Arbeitnehmer könnten in den vier Stunden mit einem üppigen Stundenlohn beglückt werden und die Unternehmer wären vor Spätzuschlägen geschützt.


Kein Bedarf - Als wenn ein freiheitlicher Staat überhaupt das Recht hat, den Menschen vorzuschreiben, wann sie Hunger haben und besser noch, wann sie auf die Toilette wollen.


Völlig ausgeblendet wurde in diesem Zeitalter Bevormundung die Lebensqualität der Bürger, die gerne zu verkehrsarmen Zeiten einkaufen wollen, sowie die Mitarbeiter, die in individueller Absprache mit den anderen Beschäftigten, eigene Erledigungen dann ebenfalls wesentlich stressfreier hinter sich bringen könnten.


Die Föderalismusreform verlagerte dann die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder, und siehe da, die Öffnungszeiten wurden deutlich in die Abendstunden verlängert. Besonders der Samstag wurde von vielen Menschen gerne angenommen.


Kein Bedarf ? - Gehen sie mal samstags um 18.30 Uhr in die bekannte schwedische Möbehauskette mit den vier Buchstaben. Da können Sie, in der endlos langen Schange vor der Kasse, den nicht vorhanden Bedarf sehen - bis zum Horizont !


Theorie ist bekanntlich, wenn nichts funktioniert aber jeder weiss warum. Praxis bedeutet, es läuft - aber niemand weiss, wieso.



Dank der FDP und der CDU wurde in NRW das wohl fortschrittlichste Ladenschlussgesetz der gesamten Republik verabschiedet. Montags morgens 0.00 Uhr bis Samstags 24.00 Uhr alles frei!


D A N K E - liebe schwarz-gelben Weiterdenker !


Als Taxi-Unternehmer weiss ich genau, was eine Ladenschluss-Rallye war. Mal eben hier nochmal halten, Kundin holt was im Laden ab, warten und dann, weil es inzwischen 18.45 ist, zur Tanke in den Convenience-Store. So war das damals.


Danke auch an die fortschrittlich denkenden Ölkonzerne - ich meine das völlig ernst - die haben die Ladenöffnung in der Praxis erst herbei geführt.


Wen treffe ich heute im Supermarkt, abends um 23.00?


Neben einer Menge liberaler Mitmenschen, besonders häufig die, die sich vorher mit, durch ungeregelte Öffnungszeiten bedingte Weltuntergangs-Szenarien, kapitalistischer Ausbeutung der Arbeitnehmer, sowie der Klage über Konzentrationen im Einzelhandel hervor getan haben.


Hat das alte Ladenschlussgesetz die Konzentration im Einzelhandel verhindert ? - Klares NEIN. Die Gründe liegen woanders - Bürger lieben Flexibilität.


Für das Taxi-Gewerbe ist 24h/365d eine Selbstverständlichkeit, die auch die ehemaligen Ladenschlussbefürworter als völlig normal ansehen.


Die Notaufnahmen der Krankenhäuser werden häufig für Nicht-Notfälle misbraucht, weil man heute Service rund um die Uhr erwartet.


Die Mobilfunk-Hotline ist nachts um 24.00 Uhr ebenso erreichbar, wie die Kneipe und der staatlichen Finanzverwaltung können Sie ihre Steuererklärung per ELSTER sogar Sonntagmorgens abschicken.


Stellen Sie sich doch einmal vor: Bundesliga-Schlussgesetz. Nach 20.00 kein Sport und generell überhaupt kein Fernsehen, kein Internet, keine Schwimmbäder, keine Eisdielen, keinen Zoo, keinen Vergüngsungspark, die Polizei- und Rettungsdienste auf Minimalniveau runterfahren und der ADAC ist Montags - Freitags von 9.00-16.00 Uhr gerne für Sie da. Am Wochenende hat man weder Blinddarm, noch ne Autopanne. - HALLO !!!


Ein weiterer Punkt bei Geschäftsöffnungszeiten wurde bisher in der Diskussion überhaupt nicht erwähnt:


Strassenverkehr, Abgasentwicklung, Umweltschutz und selbstverständlich die Verkehrssicherheit.


Wenn alle zur selben Zeit die Strassen benutzen, gibt es Stau. Das kann ich als bekannt voraussetzen. Deshalb gab es schon zur Zeit der bekanntesten Uhrzeit Deutschlands - 18.30 Uhr - also bereits vor der Föderalismusreform, die Ferienreiseverordnung.


Dort werden die Ferien in den einzelnen Bundesländern so aufeinander abgestimmt, dass die Autobahnen überhaupt noch in der Lage sind, die Verkehrsmengen verarbeiten können.


Nebenher wird durch fliessenden, anstatt gestauten Verkehr die Umwelt geschont und die Unfallzahlen niedrig gehalten.


Genau das, was im Jahresverlauf eine antizyklische, vernunftgesteuerte Regelung bietet, ist im Tagesablauf verboten. Damit verschärfen sich in den Städten die Umwelt- und Verkehrsprobleme.


Mit welcher Ladenschlussregelung werden, aufgrund der Abgasbelastung verordnete Fahrverbote in den Städten weniger wahrscheinlich? Ganz einfach: KEIN Ladenschlussgesetz!


Das ist kein Luxus, sondern die Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 GG.


Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es erforderlich, KEIN Gesetz zu machen.


Ladenschlussregeln unterscheiden überhaupt nicht zwischen den, so sehr verschiedenen Angeboten der einzelnen Branchen im Einzelhandel.


Der Juwelier auf der Düsseldorfer Königsallee hat sicher völlig andere Öffnungszeiten, als die Bäckerei, die mir bereits morgens um fünf ofenfrische, belegte Brötchen und einen leckeren Kaffee serviert.


Eine teure Uhr erwirbt man in Ruhe und stressfreier Atmosphäre und nicht im To-GO Modus, während das Frühstück gerne mal schnell zwischendurch geordert wird.


Einzelhändler sind auch im Internet vertreten, aus gutem Grund. Ein Kaufvertrag kommt bekanntlich auch nachts um drei, rechtswirksam zu Stande. Aber benötige ich im Fotogeschäft auch Beratung und möchte ich die Kamera vielleicht vorher mal in die Hand nehmen, geht das nur vor Ort.


Da spielt der Fachhandel seine Kompetenz aus, notfalls auch abends um 21.00 Uhr. Ich zahle geringfügig mehr, habe aber einen Ansprechpartner und helfe, Arbeitsplätze im Handel zu erhalten.


Deshalb sind starre Ladenöffnungszeiten schlichtweg unsozial, weil sie Arbeitsplätze im Einzelhandel vernichten, da die Käufe ansonsten noch öfter online getätigt werden.


Die Erlaubnis, ein Einzelhandelsgeschäft öffnen zu dürfen, bedeutet ja nicht, öffnen zu müssen.


Autowaschen am Samstag. Nein das hat nicht nur mit Sauberkeit zu tun. Das ist ein Ritual. Man rollt gemütlich zu seiner Lieblingstanke und holt sich erst mal einen leckeren Latte Macchiato.


Dann beginnt man mit dem Einsprühen des Fahrzeuges und läst das ganze ein wenig einwirken. Zwischenzeitlich stöbert man im Zeitschriftenregal und wird vom Impulsivkauf-Virus befallen.


Das neue Biker Magazin, die Glamour-Illustrierte oder die Fotozeitschrift hatten einen so schönen Titel, das war die 5€ wert.


In der Waschanlage schaut man dann zu, wie das Auto in den Zustand eines Neuwagens verwandelt wird. Gelegentlich sitzen die Kinder im Wagen und schauen fasziniert dem Tanz der riesigen Bürsten zu. Abenteuer- und Erlebnis-Event also eingeschlossen.


Leider hat die ganze Sache einen Haken. Meist herrscht am Samstag auf Deutschlands Tankstellen Hektik und Hochbetrieb. Man stelle sich das obige Beispiel auch Sonntags vor. Wäre cool !


Zwei Ruhetage haben wir in der Woche in den meisten Branchen sowieso. Die könnte man dann, dank freier Öffnungszeiten auch am Sonntag, wesentlich entspannter und erholter verbringen, als in einer Menschenschlange vor der Ladenkasse wertvolle Lebenszeit zu verschwenden.


Das Grundgesetz ist nicht getauft. Wieso ist dann nur der Sonntag geschützt, wenn zum Beispiel die Menschen in der jüdischen und muslimischen Religion bereits ab Freitag Abend Besinnung haben möchten. Streng genommen müssten dann ab Sonnenuntergang am Freitag bis Montag Morgen alle geschlossen haben.


Alles andere wäre eine einseitige Bevorzugung des christlichen Glaubens und somit verfassungswidrig. Religion ist aber Privatsache und geht die anderen nichts an. Im Gegenzug fordere ich als Gläubiger aber nicht, dass an meinen Feiertagen, die anderenauch meditieren oder beten müssen.


4. Juni 2017


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